Standortsicherung Deutz

13.09.2007 Am 31. Juli diesen Jahres wurde der Kaufvertrag zwischen dem Finanzinvestor 3i und der Deutz AG über die Veräußerung des Mittel- und Großmotorenbereiches für 360 Millionen Euro unterschrieben.

Davon betroffen sind weltweit ca. 1.000 Mitarbeiter, davon allein am Standort Mannheim 750 Beschäftigte. Betriebsrat und IG Metall konnten eine umfassende Standortsicherungsvereinbarung durchsetzen.
Peter Schwab, Betriebsratsvorsitzender am Standort Mannheim und Reinhold Götz, zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Mannheim wurden Ende Januar 2007 in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglieder der Deutz AG in Köln über den geplanten Verkauf der Mannheimer Tochtergesellschaft informiert. Die für beide völlig überraschende Entscheidung des Managements war vor dem Hintergrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Mannheimer Standortes nicht nachvollziehbar. Durch die vehemente Intervention der Mannheimer Aufsichtsräte konnte eine Entscheidung zunächst hinausgezögert und an Bedingungen geknüpft werden. Obwohl es dafür keine rechtliche Handhabe gab, konnte derVorstand davon überzeugt werden, dass ein Verkauf nur mit einer größtmöglichen Einflußnahme der Arbeitnehmerseite zu realisieren ist. Aufgrund des Insiderrechtes an die Bedingungen der Geheimhaltung geknüpft, wurden ein konkreter Zeitplan und Regularien über die Informationsverpflichtung und Entscheidungsfindung vereinbart. Unterstützt wurden die beiden Aufsichtsräte durch eine umfassende betriebswirtschaftliche und juristische Beratung. Ziel war es, die Beschäftigung und Kompetenzen im Rahmen der vorhandenen Tarifbindung am Standort auch nach einem Verkauf zu erhalten und auszubauen.
Insgesamt bewarben sich mehr als dreißig Interessenten, darunter vor allem Finanzinvestoren um die Übernahme. Gemäß der mit dem Deutz Vorstand getroffenen Vereinbarung und umfassender Recherchen über die potentiellen Käufer hatte die Arbeitnehmerseite maßgeblichen Einfluß auf das Auswahlverfahren. Mit den drei in die Endauswahl gekommenen Kaufinteressenten führte die Arbeitnehmerseite gesonderte Gespräche und legte einen Fragenkatalog zur schriftlichen Beantwortung vor. In einer abschließenden Verhandlungsrunde, vor den finalen Verhandlungen mit dem Vorstand, wurde den Interessenten ein Entwurf über eine Standortsicherungsvereinbarung vorgelegt. Alle drei unterschrieben nach teilweise schwierigen Verhandlungen die Forderungseckpunkte der Arbeitnehmerseite.
Am 2. August wurde auf einer Betriebsversammlung über die Verkaufsentscheidung des Vorstandes und die gefundenen Regelungen informiert. Die Belegschaft nahm das Verhandlungsergebnis überwiegend erleichtert auf. Am 10. August stimmte der Aufsichtsrat der Deutz AG schließlich dem Verkauf zu.

Letzte Änderung: 20.03.2013