Vorsicht Falle

23.11.2004 "Rechtsschutz bekomme ich doch auch über eine Rechtsschutzversicherung, da brauche ich nicht unbedingt Mitglied zu werden"- bekommt man oft zu hören

Rechtsschutzversicherungen
- was ist zu beachten

Die IG-Metall bietet ihren Mitgliedern Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialversiche-rungsrecht in vollem Umfang an.

Oft tauchen Fragen im Zusammenhang mit durch Rechtsschutzversicherungen gewährtem Rechtsschutz auf. Hier einige Punkte in denen sich Rechtsschutzangebote durch Versicherungen wesentlich ungünstiger erweisen können als unsere Satzungsleistung:

· Im Kleingedruckten werden oft Ausnahmen beschrieben :
· Deshalb: Genau lesen oder erfragen, ob und bei welchem Anlass eine Selbstbeteiligung in welcher Höhe fällig ist,
z.B. bei Geltendmachung, Schreiben an Arbeitgeber oder Amt,
oder z.B. bei Abmahnung, Zeugnisverfahren, Kündigung,
Güteverhandlung, Streitverhandlung, erste und evtl. zweite Instanz,
jeweils die Selbstbeteiligung fällig ist.

· Die Beratung wird oft nicht durch die Versicherung bezahlt, das Kleingedruckte sagt oft aus dass erst ein Streitfall entstanden sein muss.

dies ist z.B. bei einem Aufhebungsvertrag nicht erfüllt, weil keine "rechtswidrige Maßnahme" vorliegt.

· Manche Versicherungen überprüfen systematisch ihre Kunden bezüglich der Inanspruchnahme
- z.B. wer in 5 Jahren drei Schäden hat
oder
- wer seit Vertragsbeginn mehr Kosten verursacht als er Prämien gezahlt hat, muss mit Kündigung rechnen
und
- wem gekündigt wird, wird evtl. von keinem anderen Versicherer angenommen!

All dies geschieht bei Mitgliedern der IG Metall nicht!

· Die IG Metall berät mit der ersten Beitragszahlung.
· Nach 3-monatiger Mitgliedschaft greift der Rechtsschutz
· ganz gleich, wie oft man ihn benötigt und
· in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts!

Beratung bekommt man sogar ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft

Auszug aus der IGM-Satzung:

Rechtsschutz kann dem Mitglied bei satzungsgemäßer Beitragsleistung gewährt werden bei
- Streitigkeiten aus gewerkschaftlicher Tätigkeit,
- aus dem Arbeitsverhältnis, aus der Betriebsverfassung, aus der Mitbestimmung,
- aus der Sozialversicherung, in Versorgungs- und Sozialhilfesachen,
- aus dem Einkommenssteuer- und Aufenthaltsrecht, soweit ein Zusammenhang mit dem Arbeitsver-hältnis besteht.

IG Metall - wer drin ist, ist fein raus!

Letzte Änderung: 21.03.2013