Peters zur Tarifautonomie

IG Metall

13.12.2003 Weitere betriebliche Spielräume bei der Tarifautonomie möglich

"Die IG Metall ist bereit - wenn es erforderlich ist - den Spielraum für weitere betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten in den Tarifverträgen zu vergrößern". Das sagte der 1. Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters. Die IG Metall habe sich nie geweigert, die in Tarifverträgen gesetzten Rahmenbedingungen ständig weiter zu entwickeln; das gelte auch für die Zukunft. Schließlich seien Tarifverträge keine statischen Größen, sondern dynamische Instrumente der sozialen Beziehungen. "Welche Ausformungen, welchen Umfang, zu welchem Problemkreis und mit welchem Verfahren betriebliche Gestaltungsräume eröffnet werden, ist aber ausschließlich Sache der Tarifparteien", sagte Peters. Wer jedoch generelle gesetzliche Öffnungsklauseln wolle, verstehe entweder nichts von der Sache oder wolle die Tarifautonomie aushebeln.

Peters betonte, dass die Basis für solche Spielräume der uneingeschränkte Erhalt der Tarifautonomie sei. Er erinnerte daran, dass es sich um ein verfassungsrechtlich geschütztes Freiheitsrecht handelt, wenn Arbeitsbedingungen ohne Eingriff des Staates vereinbart werden. "Es ist verantwortungslos, wenn einige Politiker der Unionsfraktionen und der FDP mit Grundrechten in dieser Republik schachern wollen wie auf einem orientalischen Basar". Die IG Metall werde im Falle gesetzlicher Eingriffe in die Tarifautonomie auf jeden Fall Verfassungsklage einreichen, sagte Peters. Die grundsätzlichen Funktionen von Tarifautonomie und Betriebspartnerschaft dürften nicht verändert werden. Diese Arbeitsteilung sei ein Garant für sozialen Ausgleich und ökonomische Prosperität in Deutschland. Peters forderte die Arbeitgeber auf, ihrerseits ein eindeutiges Bekenntnis zur Tarifautonomie in Deutschland abzugeben.

Letzte Änderung: 21.03.2013