Tarifeinigung in Sachsen-Anhalt

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01.03.2004 Auch im letzten Tarifgebiet Tarifergebnis erzielt

Sächsischen Metall- und Elektroindustrie (VSME) bekannt, dass sein Vorstand auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung beschlossen habe, das Tarifergebnis aus Berlin/Brandenburg zu übernehmen.
In der vierten Tarifverhandlung am 23. Februar 2004 haben IG Metall und Arbeitgeber eine Einigung erzielt: Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen im Volumen zum 1. März 2004 um 2,2 Prozent und zum 1. März 2005 um weitere 2,7 Prozent.
Laufzeit: bis 28. Februar 2006 (also insgesamt 26 Monate).

In dem Volumen ist die ERA-Strukturkomponente enthalten, die in beiden Stufen jeweils 0,7 Prozent beträgt. Das bedeutet: Die Werte in den Einkommenstabellen steigen zum 1. März 2004 um 1,5 Prozent und zum 1. März 2005 um weitere 2,0 Prozent. So lange ERA noch nicht in Kraft ist, wird das Geld aus der Strukturkomponente an die Beschäftigten ausgezahlt. Dies geschieht durch Einmalzahlungen:
Im März 2004 gibt es 4,2 Prozent,
im Oktober 2004 gibt es 4,5 Prozent,
im März 2005 gibt es 4,6 Prozent,
im Oktober 2005 gibt es 4,5 Prozent,
im Februar 2006 gibt es 1,4 Prozent
des regelmäßigen individuellen Monatseinkommens.
Die Strukturkomponente dient später dazu, den ERA-Anpassungsprozess zu finanzieren - das Volumen des Abschlusses bleibt also für die Beschäftigten erhalten. Die Verhandlungen zum ERA sollen bis Ende 2004 abgeschlossen sein.

Eine unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit gibt es nicht. Vereinbart wurden neue Spielräume bei der Quote für diejenigen Beschäftigten, die - gegen Bezahlung! - bis zu 40 Stunden arbeiten. In Betrieben, bei denen mehr als 50 Prozent der Beschäftigten mit Aufgaben betraut sind, die ab den oberen Gehaltsgruppen (Gehaltsgruppen 6 und 7) anfallen, können sich Unternehmensleitung und Betriebsrat darauf verständigen, die Quote von bisher 18 Prozent auf bis zu 50 Prozent der tariflich Beschäftigten auszudehnen. Die Tarifvertragsparteien können außerdem vereinbaren, die Quote für einen Betrieb oder Betriebsteile zu erhöhen, sofern das Innovation ermöglicht oder Fachkräftemangel herrscht. Die Ausweitung der Quote darf nicht dazu führen, dass Arbeitsplätze abgebaut werden. Betriebsräte haben die Möglichkeit, den längeren Arbeitszeiten wirksam zu widersprechen, wenn die Quote in einem Betrieb ausgeschöpft ist. IG Metall und Arbeitgeber prüfen, ob sie weitere Regelungen zur Arbeitsgestaltung - zum Beispiel zu Langzeitkonten - für erforderlich halten. Falls ja, soll der Insolvenzschutz von Langzeitkonten geregelt werden.

Neu gefasst wurde der "Tarifvertrag über tarifliche Sonderregelungen". Er regelt, dass Arbeitgeber oder Betriebsrat bei den Tarifvertragsparteien beantragen können, vom Tarifvertrag abzuweichen, um Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

Erklärungsfrist: bis 12. März 2004.

Letzte Änderung: 21.03.2013