Untragbare Zustände bei Manmeta!

28.05.2004 Beschäftigte warten bis zu fünf Monate auf ihr Geld!

Bis zu fünf Monate warten die Beschäftigten der Firma Manmeta bereits auf ihre Lohn- und Gehaltszahlungen.

Die Firma Manmeta GmbH in Mannheim Neckarau stellt mit derzeit 23 Beschäftigten mechanische Teile als Zulieferer für die Automobil- und Bauindustrie her.

Seit mehreren Jahren befindet sich das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, den beteiligten Banken, wie auch der IG Metall und dem Betriebsrat, wurde bereits im Jahre 1999 ein Fortführungskonzept beschlossen, welches nun offenkundig fehlschlug.

Ferner schloss die IG Metall Tarifvereinbarungen ab, die unter anderem vorsahen, dass Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen verschoben bzw. gestundet wurden. Tariferhöhungen wurden ebenfalls nur teilweise oder erst zeitverzögert angewandt.
"Wir sind der Unternehmensleitung im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten sehr weit entgegengekommen, da es uns insbesondere um den Erhalt der Arbeitsplätze ging", so Klaus Stein zuständiger Gewerkschaftssekretär der IG Metall Mannheim.

Seit dem Jahre 2002 beschäftigt sich auch das Mannheimer Arbeitsgericht mit dem Gebaren der Firma, da die Beschäftigten nur mit immer größer werdenden Verzögerungen ihr Entgelt bekommen. Entsprechende über die Rechtsstelle der IG Metall geführte Klagen führten bisher immer nur vorübergehend zu einer Entgeltzahlung.
"Selbst bei einer solch eindeutigen Rechtslage dauert dieses Prozedere ca. drei Monate, bis der Beschäftigte wieder Geld auf seinem Konto hat", so Klaus Stein.

Da mittlerweile auch bekannt wurde, dass Kurzarbeitergeldzahlungen der Mannheimer Arbeitsagentur von der Unternehmensleitung nicht an die Beschäftigten weitergegeben wurden, befürchtet Klaus Stein, dass dieser Fall nun auch die Staatsanwaltschaft beschäftigen könnte.

Ein vor vier Wochen von der IG Metall bis zu einem mittlerweile stattgefundenen weiteren Arbeitsgerichtstermin gesetztes Ultimatum die Löhne und Gehälter zu zahlen, ließ die Unternehmensleitung verstreichen. An Beschäftigte verteilte Schecks stellten sich zwischenzeitlich als nicht gedeckt heraus.

Aufgrund dieser für die Beschäftigten untragbaren Situation fand heute Donnerstag, den 27. Mai eine Beschäftigtenversammlung statt, bei der sich die ArbeitnehmerInnen einmütig dafür aussprachen mit der IG Metall an die Öffentlichkeit zu gehen und ab Donnerstag der Nächsten Woche von dem sogenannten Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, sofern die ausstehenden Entgelte bis dahin nicht gezahlt wurden. Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass Beschäftigte bei vorenthaltenem Entgelt trotz erbrachter Arbeitsleistung ihre Arbeitskraft unter Fortbezahlung ihres Entgelts zurückhalten dürfen.

Für Klaus Stein ist dies der letztmögliche Schritt der die Unternehmensleitung dazu bringen kann, die Beschäftigten pünktlich zu bezahlen. "Es ist kaum vorstellbar, was diese Belegschaft bisher auf sich genommen hat. Hier wird auf geradezu unmenschliche Art und Weise versucht, auf dem Rücken der Beschäftigten einen Betrieb fortzuführen und die Angst vor drohender Arbeitslosigkeit auszunutzen."

Da bei einer Insolvenz die gesetzlichen Regelungen einen maximal dreimonatigen Zeitraum für die Zahlung des Insolvenzzausfallgeldes vorsehen, ist fraglich ob die Beschäftigten alle Außenstände bekommen und dies obwohl die IG Metall alle Entgeltansprüche der Beschäftigten beim Arbeitsgericht eingeklagt hat.

Letzte Änderung: 21.03.2013