Arbeitsschutz und Mitbestimmung

'Tatort Betrieb' - Eine Aktion der IG Metall

12.06.2014 Aktualisierte Broschüre für Betriebsräte und Aktive in den Betrieben

Im Juni 2013 hat der Bundestag eine "Klarstellung" im Arbeitsschutzgesetz beschlossen. Seitdem wird der Schutz der psychischen und physischen Gesundheit ausdrücklich erwähnt und der Auftrag der Gefährdungsbeurteilung wörtlich auf psychische Belastungen ergänzt. Diese "Klarstellung" ist auch ein Ergebnis des politischen Drucks, den die IG Metall mit ihrer "Anti-Stress-Initiative" und der Forderung nach einem höheren Verpflichtungsdruck für die Arbeitgeber eingefordert hat. Weitere Interessante Details zum Arbeitsschutz und Mitbestimmung gibt es in der ausführlichen Broschüre.

Sie schildert aktuelle rechtliche Voraussetzungen und zeigt konkret Handlungsschritte auf. Schwerpunkt bildet das Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen, die auch Gefährdungen aus psychischer Belastung einbeziehen. Ein Beispiel aus Mannheim ist mit dabei: das der Alstom Power GmbH. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung und konkrete Instrumente der Gefährdungsbeurteilung vorgestellt. Betriebsräte können auf Basis des § 87 Abs.1 Ziffer 7 BetrVG eine solche Gefährdungsbeurteilung einfordern.

Letzte Änderung: 11.06.2014