Bildungszeit seit 1. Juli

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07.07.2015 In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Juli das Bildungszeitgesetz. Jede/r Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf Zeit für Weiterbildung. Was heißt das konkret?

Jetzt haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Arbeitstage bezahlte Freistellung jährlich für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung. Die 5 Tage können zusammenhängend oder auch aufgeteilt beantragt werden. Wichtig ist, dass der Anspruch schon für 2015 gilt.

Für Azubis und Dual Studierende gibt es 5 Tage während der Ausbildungs- / Studienzeit. Der Anspruch entsteht nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Auch für befristet Beschäftigte.

Die IG Metall Bildungsstätte Lohr / Bad Orb ist zertifizierter Anbieter nach dem Bildungszeitgesetz. Die Bildungsprogramme gibt es in Kürze beim örtlichen Betriebsrat oder bei der IG Metall Verwaltungsstelle Mannheim.

Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz gibt es auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Letzte Änderung: 07.07.2015