Übernahme von JAV-Mitgliedern

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17.12.2015 Interessen vertreten und die eigenen Interessen schützen - Übernahmeanspruch für JAV-Mitglieder nach der Ausbildung - Broschüre informiert über Hintergründe

Damit JAV-Mitglieder ihre Aufgaben ohne Angst vor beruflicher Benachteiligung oder gar einer Kündigung wahrnehmen können, gibt es Schutzbestimmungen. Dazu gehört der Übernahmeanspruch für JAV-Mitglieder nach der Ausbildung.

JAV-Mitglieder geraten bei ihrem Einsatz für die Interessen der Auszubildenden schon mal in Konflikt mit dem Arbeitgeber. Wer sich aktiv für die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung einsetzt, ist beim Arbeitgeber oft nicht sehr beliebt. Damit die JAVen ihre Aufgaben trotzdem ohne Angst vor Benachteiligung oder Kündigung wahrnehmen können, gibt es zahlreiche Regelungen. Dazu gehört auch ein Übernahmeanspruch für JAVen nach der Ausbildung. Nicht ohne Grund heißt der Paragraf 78 a BetrVG "Schutz von Auszubildenden in besonderen Fällen".

Mit der Broschüre "Übernahme von JAV-Mitgliedern" zeigen wir alle Möglichkeiten auf, die durch die Rechtsprechung abgesteckt wurden und geben Handlungsempfehlungen für die Betroffenen. Ziel ist es, die Übernahme für JAV-Mitglieder in den Betrieben sicherzustellen.

Die unbefristete Übernahme kann natürlich von jedem organisierten Auszubildenden einzeln eingefordert werden. Ein Musteranschreiben für die Mitglieder der IG Metall gibt es ebenfalls zum Herunterladen im Extranet.

Letzte Änderung: 16.12.2015