Weiterbildung leicht gemacht

Vorschaubild

06.02.2017 Ausbildung in der Tasche? So kannst du dich beruflich weiterqualifizieren - Wir zeigen Wege und Möglichkeiten zu verschiedenen Abschlüssen auf

Mit dem Abschluss deiner Ausbildung hast du eine solide Grundlage für deine berufliche Zukunft geschaffen, auf der du aufbauen kannst. Wir zeigen, was dafür spricht, jetzt dranzubleiben und welche Wege zur weiteren beruflichen Qualifizierung offenstehen.

Studium anschließen, Schulabschluss nachholen oder sich beruflich weiterbilden: Wer nach der Ausbildung auf der Karriereleiter weitere Sprossen erklimmen will, hat viele Möglichkeiten. Eine davon: berufliche Aufstiegsfortbildungen. Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um Qualifizierungen, die zu einem höheren Abschluss führen. Inhaltsbild

Dass sich diese Form der Weiterbildung lohnt, zeigt die Weiterbildungserfolgsumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages: Sechs von zehn Weiterbildungsabsolventen verbessern sich sofort beruflich und finanziell. Drei bis fünf Jahre später sind es sogar 70 Prozent, die über eine bessere Position, einen größeren Verantwortungsbereich und ein höheres Entgelt verfügen.

Ausführliche Informationen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten beruflicher Weiterbildung gibt es auf der detallierten Seite der IG Metall (Link siehe unten).

Beruflich weiterbilden - Bildungsteilzeit nutzen

Aber nicht nur Geld spielt eine Rolle. Auch Zeit und berufliche Freiräume müssen vorhanden sein. Mit dem Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie im Jahr 2015 ist es der IG Metall gelungen, den Spielraum der Beschäftigten in Sachen Qualifizierung zu erweitern:

Wer eine persönliche berufliche Weiterbildung absolvieren möchte, kann dafür jetzt zum Beispiel von der Arbeit freigestellt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten. Die Teilzeit kann dabei übrigens auch in geblockter Form genommen werden.

Darüber hinaus kann aber auch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, eine Zeit lang ganz auszuscheiden. In beiden Fällen besteht danach ein Rückkehrrecht auf den alten Arbeitsplatz oder eine mindestens gleichwertige Vollzeitstelle. Weitere Informationen zur Bildungsteilzeit gibt es bei unseren Ansprechpartnern der IG Metall Mannheim.

Die Regelungen zur Qualifizierung und Bildungsteilzeit finden sich in den regionalen Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie wieder. Sie weisen dabei regionale Besonderheiten auf. Wer sich über die für ihn geltenden Regelungen informieren möchte, sollte sich an seine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), seinen Betriebsrat oder die Kolleginnen und Kollegen aus der IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort wenden.

Letzte Änderung: 06.02.2017