Mehr Geld für Leiharbeiter

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15.05.2017 Die IG Metall hat bessere Tarifverträge für die Leiharbeit in der Metall- und Elektroindustrie ausgehandelt. Demnach erhalten Leiharbeiter künftig mehr Geld, mehr Zuschläge und Übernahmechancen.

Frankfurt am Main - Die IG Metall hat bessere Tarifverträge für die Leiharbeit in der Metall- und Elektroindustrie ausgehandelt. Demnach erhalten Leiharbeiter künftig mehr Geld. Ab einem Einsatz von 15 Monaten bekommen sie ab 1. Januar 2018 einen höheren Branchenzuschlag von bis zu 65 Prozent zusätzlich zum normalen Zeitarbeitstarif. Damit erreichen Leiharbeiter das gleiche Entgeltniveau wie Stammkräfte. Darauf haben sich die IG Metall, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) verständigt, teilte die IG Metall am Freitag in Frankfurt mit.

Bisher erreichten Leiharbeiter nach neun Monaten die höchste Stufe mit einem Branchenzuschlag von 50 Prozent. Die Branchenzuschläge müssen bereits nach sechs Wochen des Einsatzes gezahlt werden und erhöhen sich stufenweise. "Durch die Branchenzuschläge bekommen Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie deutlich mehr Geld als nach dem reinen Zeitarbeitstarif", erklärt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. In den ersten neun Monaten verdienen Leiharbeiter, je nach Art und Eingruppierung ihrer Tätigkeit, zwischen 3000 und 7000 Euro mehr. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht zwar ab dem neunten Monat die gleiche Bezahlung von Leih- und Stammkräften vor. Es greift jedoch für die meisten Leiharbeiter nicht, weil mehr als 70 Prozent aus dem Betrieb abgemeldet werden. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 44 Monaten. Er gilt für rund 200 000 Leiharbeiter im Organisationsbereich der IG Metall.

Parallel zu dem Tarifvertrag für Branchenzuschläge haben IG Metall und Metallarbeitgeber auch die Einsatzbedingungen für Leiharbeit neu geregelt. Der Tarifvertrag über Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) verpflichtet die Entleiher, dem Leiharbeiter nach 24 Monaten ein Angebot zur Übernahme vorzulegen. Außerdem darf ein auf Dauer angelegter Arbeitsplatz nicht mit Leiharbeitern besetzt werden. Dadurch bietet der Tarifvertrag deutliche Vorteile gegenüber dem Gesetz: Das neue AÜG schreibt zwar vor, dass ein Leiharbeiter höchstens 18 Monate in demselben Betrieb beschäftigt werden darf. Im Gegensatz zum TV LeiZ gibt es nach dem Gesetz jedoch keinen Anspruch auf Übernahme. Zudem darf der Entleiher ein und denselben Arbeitsplatz mit immer anderen Leiharbeitern besetzen. "Die Gesetzgebung zur Leiharbeit ist unzureichend. Das Gesetz befeuert den Drehtüreffekt, anstatt endlich klar zu stellen: Leiharbeit darf kein dauerhafter Ersatz für Festeinstellungen sein", kritisiert Hofmann. "Der Tarifvertrag sichert Leiharbeitern bessere Bedingungen und eine bessere Perspektive auf Übernahme als das Gesetz. Die Übernahme von Leiharbeitern hat für die IG Metall Priorität. In der Metall- und Elektroindustrie ist es uns gelungen, diesen Grundsatz im Tarifvertrag zu verankern. Starke Betriebsräte nutzen diese Rechte."

Der Tarifvertrag ermöglicht es Betriebsräten, freiwillig weitere Verbesserungen auszuhandeln, etwa Quoten für Leiharbeit, ein höheres Entgelt oder gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag. Im Rahmen einer solchen Betriebsvereinbarung lässt der TV LeiZ auch zu, die Höchstüberlassungsdauer in Ausnahmefällen auf 48 Monate zu verlängern. Dies kann im Interesse von Leihbeschäftigten sein, wenn Betriebsräte bessere Regelungen aushandeln. Zudem arbeiten viele Leihbeschäftigte als Fachkräfte in Projekten, die länger als 24 Monate dauern, beispielsweise in Forschung und Entwicklung. Für sie ist es von Vorteil, wenn sie ihr Projekt abschließen können, statt mittendrin abgemeldet zu werden. "Letztlich ist es besser, wenn Leiharbeiter bis zu 48 Monate in einem Betrieb mit guten Bedingungen und gutem Geld bleiben als nach Gesetz nach 18 Monaten abgemeldet, in einen schlechteren Betrieb versetzt zu werden und wieder deutlich weniger zu verdienen - oder gar arbeitslos zu werden", betont Hofmann. "Wir verstecken uns nicht hinter dem Gesetz, sondern wir regeln Leiharbeit, damit es Leiharbeitern wirklich besser geht."

Dennoch hat das neue AÜG aus Sicht der IG Metall auch Vorteile: Es verbietet, dass Leiharbeiter als Streikbrecher eingesetzt werden und es untersagt den Entleihern, Werkverträge nachträglich als Leiharbeit zu deklarieren und so Strafen bei Verstößen zu umgehen.

Letzte Änderung: 15.05.2017