Was ändert sich im Rentenrecht?
Auf der Sitzung des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertreter/Innen der IG Metall Mannheim am 12.09.17 referierte Herr Thomas Tallafuss von der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg zu den Änderungen im Rentenrecht, die sich aus dem Gesetz zur Flexibilisierung des Überganges vom Erwerbsleben in den Ruhestand ergeben.
Herr Tallafuss stellte ausführlich die neuen Möglichkeiten von nachträglichen Rentenbeitragszahlungen und die Möglichkeit des Rückkaufs von Rentenabschlägen bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters dar.
In der anschließenden regen Diskussion wiesen die Teilnehmer darauf hin, dass das Wissen über die Gestaltung von Rentenansprüchen insbesondere im Falle der Beendigung eins Arbeitsverhältnisses von großer Bedeutung ist.
Der Arbeitskreis wird dieses Thema fortführen. Bei Interesse können Sie/ könnt ihr gerne Kontakt zur IG Metall Mannheim aufnehmen.
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Letzte Änderung: 15.09.2017