Tarifvertrag für Bopp & Reuther

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06.12.2018 Verhandlungen zwischen der Bopp & Reuther Valves GmbH und der IG Metall Mannheim erfolgreich abgeschlossen - Mehr Entgelt und langfristige Perspektive für alle Beschäftigten - Wichtiger Meilenstein

Verhandlungen zwischen der Bopp & Reuther Valves GmbH und der IG Metall Mannheim erfolgreich abgeschlossen - Mehr Entgelt und langfristige Perspektive für alle Beschäftigten - Schrittweise Angleichung an Entgeltniveau der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg - Umfassende Anerkennung aller übrigen qualitativen Tarifverträge

Wichtiger Meilenstein für die Beschäftigten beim Mannheimer Traditionsunternehmen Bopp & Reuther im Stadtteil Waldhof: Das Unternehmen und die IG Metall Mannheim haben sich nach mehreren Monaten Verhandlungen auf die Anerkennung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg und die schrittweise Angleichung des Entgeltniveaus geeignet. Am 30.11.2018 wurden die Verträge von beiden Seiten feierlich unterzeichnet. Nun haben auch die Mitglieder der IG Metall dem Ergebnis ihre Zustimmung erteilt. Auf einer Mitgliederversammlung am 04.12.2018 votierten die Mitglieder einstimmig für die Annahme des Verhandlungsergebnis-ses.

"Mehr Entgelt, tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie und eine langfristige Perspektive für alle Beschäftigtengruppen: Wir feiern einen tollen Erfolg für die Bopp & Reuther-Belegschaft auf dem Waldhof", kommentiert Thomas Hahl, 2. Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Mannheim, das Ergebnis.

"Die Flächentarifverträge der IG Metall Baden-Württemberg werden in einem sogenannten Haustarifvertrag mit umfassender Anerkennung aller aktuell gültigen Tarifverträge umgesetzt. Die schrittweise Einführung der quantitativen Regelungen erfolgt ab dem 01.01.2019", erläutert Hahl.

Basis der Angleichung bilde die betriebliche Jahresentgeltsumme. Pro Jahr werde ein Volumen von 1,5 % der Jahresentgeltsumme der Beschäftigten zur Angleichung der Tarifverträge aufgewendet. Weiter sei vereinbart worden, bis zum 31.12.2019 ein tarifvertragliches Leistungsentgeltsystem gemeinsam mit dem Betriebsrat zu beraten und einzuführen.

Es gehe darum, so Hahl, die aktuelle Differenz zu den Tarifverträgen in Baden-Württemberg schrittweise zu verringern und schließlich aufzuheben, das Unternehmen aber wirtschaftlich auch nicht zu überfordern. Eine Ausnahme von den Tarifkonditionen der Fläche bilde die Arbeitszeit der Gruppe der Angestellten, die weiterhin bei 40 Wochenstunden bleibe. Man habe aber eine Gesprächsverpflichtung über die Angleichung der Arbeitszeit für alle Beschäftigtengruppen vereinbart, nachdem die materiellen Bedingungen vollständig angeglichen worden seien.

Bis zum 31.07.2019 werde zudem eine neue Arbeitsplatzbewertung nach dem ERA-Tarifvertrag für alle Beschäftigten vorgenommen.

Hahl: "Weiter konnten wir erreichen, dass auch die wachsende Gruppe der Dual Studierenden unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt. Auch das ist neu bei Bopp & Reuther."

In diesem Zusammenhang sei, wie Hahl erklärt, auch die gute Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberseite genannt: "In vielen Gesprächen konnten wir mit der Mannheimer Geschäftsleitung, manchmal kontrovers, aber schließlich sehr konstruktiv zu einem für beide Seiten fairen und guten gemeinsamem Ergebnis kommen."

"Das Tarifergebnis ist ein großer Wurf kurz vor Weihnachten: Gemeinsam haben wir viel für die Belegschaft erreicht", begrüßt Roland Berger, Betriebsratsvorsitzender bei Bopp & Reuther in Mannheim die Verträge. "Die IG Metall ist bei den Beschäftigten stark verankert. In den letzten Monaten haben wir eine dynamische Bewegung für den Abschluss der Tarifverträge erzeugt. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen und wird von der Breite der Belegschaft getragen."

IG Metall und Betriebsrat betonen nicht zuletzt die lange Perspektive des Tarifergebnisses. Für die nächsten Umsetzungsschritte gebe es klare zeitliche Verabredungen. Zudem seien die Tarifverträge frühestens zum 31.12.2026 kündbar.

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Letzte Änderung: 08.12.2018