Sommerhitze am Arbeitsplatz
Die Verantwortung dafür, dass Arbeitnehmer/innen unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können, trägt der Arbeitgeber gemäß der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht. Er muss laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitsräume so einrichten und betreiben, dass die Beschäftigten in seinem Betrieb keinen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind.
Weitere Informationen in Sachen Gesundheitsvorsorge unter folgenden Links:
Links:
Was tun gegen <strong>Sommerhitze</strong> am Arbeitsplatz?
<strong>Sommerhitze</strong> am Arbeitsplatz - Info der Arbeitnehmerkammer Bremen
Was war nochmal <strong>Fürsorgepflicht</strong>?
Hier ist der Gesetzestext - <strong>§ 618 Bürgerliches Gesetzbuch</strong>
Sommerhitze im Land der <strong>begrenzten Sozialstaatlichkeit</strong>
Letzte Änderung: 21.03.2013