Keine tariflichen Standards unterlaufen

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18.01.2015 Betriebsrat von Bombardier und IG Metall Mannheim gehen gegen schlechtere Behandlung von Leiharbeitnehmern vor. Stellungnahme veröffentlicht.

Leiharbeitnehmern bei Bombardier Mannheim wurden Zulagen vorenthalten. Darin sehen der Betriebsrat und die IG Metall Mannheim einen Verstoß gegen geltende tarifvertragliche Regelungen. Bei einem Pressegespräch wurden die Hintergründe des Konflikts vorgestellt.

In einer Erklärung des Betriebsrats heißt es dazu:
Die Leiharbeitsbeschäftigten von MANPOWER in der Fertigung bei Bombardier (z.Zt. des Pressegesprächs 18) erhalten vereinbarungsgemäß zu ihrem Monatsentgelt zusätzlich eine Zulage.

Nach unserem Verständnis müssen die Beschäftigten auch bei Ausfalltagen (Urlaub, Krankheit, Feiertag) diese Zulage erhalten. Dies ist aber nicht der Fall. Wir sehen darin einen eindeutigen Verstoß gegen § 13.2 und 13.3 des Manteltarifvertrags, den der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP und der DGB abgeschlossen haben. Ein Leiharbeiter hat inzwischen mit Unterstützung der IG Metall Klage beim Arbeitsgericht Mannheim eingereicht.

Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass MANPOWER nicht nur nicht die einsatzbezogene Zulage bei Ausfalltagen bezahlt, sondern auch nicht den tarifvertraglich vereinbarten Branchenzuschlag. Dieser Branchenzuschlag kann zwar mit der einsatzbezogenen Zulage verrechnet werden, das lässt der Tarifvertrag zu, muss aber dann vollständig an den Ausfalltagen bezahlt werden, da hier keine einsatzbezogene Zulage bezahlt wird. Dies wird aber nicht getan. Wir stellen deshalb einen doppelten Verstoß gegen den Tarifvertrag fest.

Wir haben inzwischen die Gewissheit, dass diese tarifvertragswidrige Praxis nicht nur Leiharbeiter in der Produktion sondern auch in Büros also ´Leihangestellte" betrifft. Daraus schließen wir, dass die fehlerhafte Bezahlung von MANPOWER offensichtlich kein Zufall sondern System ist. Hier wird auf dem Rücken der ärmsten Beschäftigten gehandelt, in der Hoffnung: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.

Wir fordern MANPOWER auf, umgehend seinen Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen, und seine Beschäftigten bei Bombardier tarifvertragskonform zu entlohnen. Wir fordern Manpower auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten durch den Geschäftsführer nicht mehr unter Druck gesetzt werden und hiermit an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert werden. Das ist strafbar und vollkommen inakzeptabel. Sollte MANPOWER diesen Forderungen nicht nachkommen, so fordern wir die Geschäftsführung von Bombardier auf, sein Vertragsverhältnis mit MANPOWER zu beenden.

IG Metall Mannheim und Betriebsrat werden den Konflikt weiter aufmerksam begleiten und für eine Gleichbehandlung eintreten.

Letzte Änderung: 16.01.2015