Faires Entgelt für Frauen

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09.03.2015 Was Betriebsräte tun können - In wenigen Tagen ist Equal Pay Day - eine gute Gelegenheit für Betriebsräte, vor diesem Tag die Frauengehälter im Betrieb mal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Die Betriebsräte sind die Hüter der Lohngerechtigkeit und Transparenz. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 28. April 2008 festgestellt und damit der betrieblichen Interessenvertretung Einsichtsrechte zugesprochen. In wenigen Tagen ist Equal Pay Day - eine gute Gelegenheit für Betriebsräte, vor diesem Tag die Frauengehälter im Betrieb mal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Die Rechnung ist einfach, aber trotzdem explosiv: Durchschnittlich 22 Prozent weniger Entgelt erhalten Frauen in Deutschland. Wenn man das kalendarisch umrechnet, haben Frauen erst am 20. März so viel verdient, wie Männer am Ende des Vorjahres. Damit ist der 20. März der Tag, an dem Frauen statistisch gesehen den Entgeltnachteil gegenüber Männern einholen.

Eine Erklärung für den Gender Pay Gap, also die durchschnittliche Lücke zwischen den Gehältern von Männern und Frauen, lautet:
Frauen würden oft in typischen Frauenbetrieben und -berufen arbeiten. Dort sind die Entgelte generell niedriger, beispielsweise in der Textil- und Bekleidungsindustrie oder im Pflegebereich. In der Metall- und Elektroindustrie regelt der Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) die Bezahlung. Er ist eine gute Ausgangsbasis für eine diskriminierungsfreie Bezahlung und tatsächlich ist hier die Entgeltlücke auch kleiner, trotzdem gibt es sie. Generell gilt: Obwohl Männern und Frauen gleichwertige Tätigkeiten verrichten - Frauen erhalten deutlich weniger Geld.

Was der Betriebsrat tun kann
Betriebsräte können die Gehaltssysteme und die konkrete Eingruppierung der Beschäftigten überprüfen und so die Schwachstellen ausfindig machen. Zudem haben die betrieblichen Interessenvertreter auch ein Recht auf konkrete Informationen: Der Arbeitgeber muss einmal im Jahr auf der Betriebsversammlung über den Stand der Gleichstellung im Betrieb berichten, so § 43 Abs. 2 BetrVG. Und nach § 53 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber zudem die Pflicht, in der Betriebsräteversammlung ebenfalls über den Stand der Gleichstellung zu informieren. Beides sind Möglichkeiten für Betriebsräte hier konkret nachzufragen und auf diesen Missstand hinzuweisen.

Was jede Frau selbst tun kann
Der jeweils geltende Tarifvertrag ist eine gute Informationsquelle. Aber auch ein Lohn- und Gehaltscheck beim http://www.frauenlohnspiegel.de/ kann weiterhelfen, ebenso wie das GenderDatenPortal des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts.

Was die IG Metall tut
Die IG Metall unterstützt mit Informationen und Beratung im Rahmen der IG Metall-Kampagne "Auf geht’s - Faires Entgelt für Frauen".

Hilfreich ist auch der neue Ratgeber Entgeltgerechtigkeit, den ihr hier zum Runterladen findet.

Anhang:

Ratgeber Entgeltgerechtigkeit

Ratgeber Entgeltgerechtigkeit

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Letzte Änderung: 09.03.2015