Start in die Zukunft

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20.01.2018 Was kommt nach den Prüfungen und dem Ausbildungsende? Wie geht es weiter? Die IG Metall-Jugend hilft bei allen Fragen und bietet vielfältige Unterstützung

Jetzt noch die Abschlussprüfung, dann haben es Zigtausende Azubis geschafft und fragen sich: Wie geht es weiter nach der Ausbildung? Und was bietet die IG Metall jetzt an Unterstützung?

Die IG Metall hilft jungen Berufstätigen nach der Ausbildung bei ihrem weiteren Werdegang.

Prüfung

Im Januar und Februar ist Büffeln angesagt: Tausende Auszubildende bereiten sich auf ihre Abschlussprüfungen vor. Wer sich bei der Vorbereitung auf die Prüfung beraten lassen möchte, kann sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder die örtliche IG Metall wenden.

Auszubildende, die die Prüfung bestanden haben, haben ein Recht auf ein Zeugnis ihres Ausbildungsbetriebs. Es muss wohlwollend formuliert und von der Personalleitung unterschrieben sein. Die IG Metall kann dabei beraten und, falls es zu Konflikten kommt, Rechtsschutz geben.

Übernahme

Die IG Metall hat durchgesetzt, dass Ausgelernte in tarifgebundenen Betrieben weiterbeschäftigt werden. In der Regel gilt dann: Wer die Prüfung bestanden hat, wird mindestens für zwölf Monate übernommen, in der Stahlsowie der Metall- und Elektroindustrie sogar unbefristet. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht. Ausgelernte, denen nicht klar ist, wie es für sie weitergeht, sollten ihre JAV oder ihren Betriebsrat fragen oder sich an die IG Metall wenden.

Perspektiven

Viele Ausgelernte wollen sich beruflich weiterentwickeln, zum Beispiel Meister/innen oder Techniker/innen werden oder studieren. In einigen Bundesländern ist es nach zwei Jahren Berufserfahrung möglich, in der Fachrichtung des erlernten Berufs auch ohne Abitur zu studieren. Vor einigen Jahren hat die IG Metall in Tarifverhandlungen eine Bildungsteilzeit erstritten. Sie gibt jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, sich weiterzubilden, ohne deswegen kündigen zu müssen. Sie können sich in Teilzeit neben der Arbeit oder in Vollzeit weiterqualifizieren. Sie können sich auch bis zu sieben Jahre freistellen lassen und haben anschließend die Garantie, zurückkehren zu können.

Es gibt eine Reihe von Finanzierungstöpfen, über die eine Weiterbildung oder ein Studium gefördert werden können, etwa Aufstiegs-BAföG. Die Bildungsteilzeit der IG Metall bietet zudem die Möglichkeit, während der Arbeit über einen längeren Zeitraum Zeit und Geld anzusparen; wer sich dann teilweise oder ganz von seiner Arbeit freistellen lässt, um sich weiterzubilden, erhält weiter Entgelt.

IG Metall-Service

Die IG Metall unterstützt ihre jungen Mitglieder nicht nur bei der Aus- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, sondern in ihrem ganzen späteren Berufsleben. Sie unterhält ein flächendeckendes Netz von Geschäftsstellen mit Experten, die zu allen Themen rund um die Arbeit kompetent beraten können.

Sie gibt kostenlosen Rechtsschutz, etwa bei Konflikten über Einkommen, Abmahnungen, Mutterschutz, Arbeitszeugnis, Betriebsrente oder Krankenversicherung. Sie bietet eine Freizeit-Unfallversicherung, viele Ratgeber - online und gedruckt -, ein umfassendes Angebot an kostenfreien Seminaren und ein Netzwerk, das in Tausende Betriebe und in die Hochschulen reicht.

Letzte Änderung: 19.01.2018