Wegweisende Entscheidung

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18.08.2021 Tarifliche Sonderzahlung nur an IG Metall Mitglieder ist rechtens - Auch unsere Kolleginnen und Kollegen bei Outokumpu in Hockenheim haben davon profitiert. Wir sagen: Richtig so!

Wegweisende Entscheidung: Tarifliche Sonderzahlung nur an die IG Metall Mitglieder - rechtens!

Das Arbeitsgericht Krefeld bestätigt das Recht einer Gewerkschaft, eine tarifvertragliche Sonderzahlung nur für ihre Mitglieder zu vereinbaren. Wir sagen: Völlig zu Recht! Richtig so!

Im Dezember 2020 hat die IG Metall mit der Outokumpu Nirosta GmbH einen Tarifvertrag zur Corona-Sonderzahlung geschlossen. Ende Dezember wurde die Sonderzahlung ausgezahlt.

Auch unsere Kolleginnen und Kollegen in Hockenheim haben davon profitiert. Einen Anspruch darauf hatten laut Tarifvertrag alle Beschäftigten der Outokumpu Nirosta GmbH, die Mitglieder der IG Metall sind. Dass dies Recht und Gesetz entsprach, hat nun auch das Arbeitsgericht Krefeld bestätigt.

Lest auf den Seiten der IG Metall Krefeld mehr dazu!

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Letzte Änderung: 18.08.2021