Jetzt Bildungszeit für 2022 beantragen

Bildungszeit Baden-Wuerttemberg: Nimm dir Bildungszeit

10.01.2022 Seit 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Damit haben alle Beschäftigte einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Zeit für Bildung!

Bildungszeit schafft Räume für Meinungsbildung, für Debatten um gesellschaftspolitische Fragestellungen, betriebliche Handlungsoptionen und ermöglicht Beteiligung und Austausch.

Für Aktive in Betrieb und Gesellschaft

Seit 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder Arbeitnehmerweiterbildung bekannt.

Aktiv in Baden-Württemberg

Für die IG Metall Baden-Württemberg plant und organisiert das Büro für Bildungszeit Baden-Würrtemberg die politischen und beruflichen Weiterbildungsangebote im Rahmen der Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg.

Bildungszeit in Baden-Württemberg:
Wofür?

  • Für berufliche Weiterbildung
  • Zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen
  • Für längerfristige Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen
  • Politische Weiterbildung

Wieviel?
Bis 5 Tage pro Jahr. Anspruch nach 12 Monaten im Betrieb. Für Studierende der DHBW und Auszubildende 5 Tage für die gesamte Studien- bzw. Ausbildungszeit

Für wen?
Beschäftigte mit Tätigkeit in Baden-Württemberg. Bei Studierenden der DHBW und Auszubildenden ist der Anspruch auf politische Weiterbildung und die Qualifizierung auf bestimmte Ehrenämter beschränkt.

Fristen?
Der Antrag muss 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn über den Bildungszeitantrag entscheiden.

Letzte Änderung: 10.01.2022