T-ZUG? Jetzt freie Tage beantragen
Seit 2019 erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Das sind 27,5 Prozent Deines durchschnittlichen Monatsentgelts. Dazu kommt ein Zusatzbetrag von 12,3 % der Entgeltgruppe EG 7 (ZUB oder T-ZUG B). Dieses dicke Plus hat die IG Metall mit dem Tarifabschluss 2018 für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt.
Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A, 27,5 Prozent des Monatsentgelts) in Zeit umwandeln und dadurch zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Im Jahr 2022 haben über 400000 Beschäftigte die T-ZUG-Option auf freie Tage statt Geld genutzt.
Die T-ZUG-Option ist zu unterscheiden von der "Verkürzten Vollzeit", die die IG Metall ebenfalls 2018 durchgesetzt hat: IG Metall-Mitglieder in Vollzeit haben das Recht, ihre Arbeitszeit für 6 bis 24 Monate befristet auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren. Die "Verkürzte Vollzeit" muss spätestens 6 Monate vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. T-ZUG-Tage und Verkürzte Vollzeit können auch kombiniert werden.
Hast du Fragen zum T-ZUG?
Wir beantworten nachfolgend über den Link auf die zentrale IG Metall-Seite die häufigsten Fragen zum "T-ZUG".
Klick dich rein und mach dich schlau!
Letzte Änderung: 04.10.2022