Interessenausgleich gescheitert

19.09.2001 Grundig schließt die Mannheimer Niederlassung

Nach drei Sitzungen der Einigungsstelle, unter Vorsitz des Offenburger Arbeitsrichters Zeiser, steht seit Dienstag, den 18 September fest, dass Grundig die Mannheimer Niederlassung zum 31.Januar 2002 schließt. Betroffen davon sind 57 Beschäftigte, wobei 34 Mitarbeiter im Service Bereich entlassen werden. Die Beschäftigten im Vertrieb sollen zukünftig in sogenannten Home-Offices arbeiten und einem anderen Standort zugeordnet werden. Bei den Sitzungen der Einigungsstelle haben Betriebsrat und IG Metall immer wieder versucht, die Arbeitgebervertreter davon zu überzeugen, dass gerade betriebswirtschaftliche Gründe für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Standortes sprechen. "Wir hatten alle betriebswirtschaftlichen Argumente auf unserer Seite. Selbst die Arbeitgebervertreter mussten dies zugestehen. Trotzdem bleibt Grundig dabei, dass der Mannheimer Standort geschlossen wird", erklärt Reinhold Götz, der 2. Bevollmächtigte der IG Metall Mannheim.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen lediglich vor, dass ein Interessenausgleich versucht werden muss. Letztlich kann der Arbeitgeber seine Entscheidung auch gegen eine noch so gut begründete Position der Arbeitnehmer durchsetzen.
Gegen die Stimmen der Arbeitgeber wurde am frühen Dienstagmorgen schließlich ein Sozialplan vereinbart, der zumindest für die betroffenen Arbeitnehmer eine materielle Abfederung für die drohende Arbeitslosigkeit beinhaltet. Unmittelbar nach dem Spruch der Einigungsstelle kündigte Grundig an, den gefundenen Kompromiss nicht zu akzeptieren. Grundig will alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die Auszahlung der Abfindungen in der festgesetzten Höhe zu verhindern. IG Metall und Beschäftigte sehen zwar einer gerichtlichen Entscheidung gelassen entgegen, sind aber trotzdem über die Ankündigung des Arbeitgebers empört. "Von Anfang an war Grundig zu keinerlei Kompromissen bereit. Dass jetzt selbst das unter Mitwirkung des neutralen Einigungsstellenvorsitzenden zustande gekommene Ergebnis von Grundig nicht akzeptiert wird, ist der Gipfel der Unverfrorenheit", erklärte Reinhold Götz.
Der Fall Grundig ist nach Auffassung der IG Metall ein Paradebeispiel dafür, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten dringend ausgebaut werden müssen.

Letzte Änderung: 21.03.2013