Altersvorsorge auch bei Textil....

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04.12.2001 Überbetriebliche Altersversorgung auch für Textil- und Bekleidungsbranche

IG Metall und die Arbeitgeberverbände Gesamttextil und Bundesvereinigung Bekleidungsindustrie haben sich auf der Basis des Tarifvertrages in der Metall- und Elektroindustrie auf eine betriebliche Altersvorsorge geeinigt. Ab 1. Januar 2002 haben auch die rund 170 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie die Möglichkeit, sich dem Versorgungswerk der Metall-Rente anzuschließen. Damit ist der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung in einer überwiegend mittelständisch geprägten Branche gelungen.

Die Arbeitnehmer der Textil- und Bekleidungsindustrie können jetzt zwischen der Umwandlung ihres Bruttoentgeltes oder der Verwendung ihres Nettoentgeltes wählen und sich damit die staatlichen Zulagen (Riester-Förderung) sichern. Nach der Metall- und Elektroindustrie, der Stahlindustrie, dem textilen Dienstleistungsgewerbe profitiert damit inzwischen die vierte Branche im Organisationsbereich der IG Metall von dem großen Anlagevermögen der "Metall-Rente".

Letzte Änderung: 21.03.2013