Bündnis für Arbeit - Das Resultat
Am 25. Januar 2002 fand das achte Spitzentreffen zum Bündnis für Arbeit statt. Die Arbeitgeberseite hatte darauf bestanden, die Tarifpolitik zum Thema der Bündnisgespräche zu machen und in ein gemeinsames Papier eine substanzielle Erklärung zur bevorstehenden Tarifrunde aufzunehmen. Die Gewerkschaften und die Bundesregierung blieben auf ihrem Standpunkt, dass im Bündnis für Arbeit keine Tarifpolitik gemacht werden kann.
Auch wenn im Bündnis kein gemeinsames Papier verabschiedet wurde, gab es doch einige konkrete Ergebnisse, über die Übereinstimmung erzielt werden konnte:
-Öffentliche Investitionen: Um den Arbeitsmarkt anzukurbeln wird die Bundesregierung ihr Zukunfts-Investitionsprogramm bis zum Jahr 2007 fortsetzen.
-Job-AQTIV-Gesetz: Die Bündnispartner werden alles unternehmen, um das Job-AQTIV-Gesetz in die Praxis umzusetzen. Dessen Möglichkeiten wie Job-Rotation, Vermittlungsoffensive, Eingliederungsvereinbarungen und Qualifizierung sollen offensiv genutzt werden. Die Arbeitgeber sollen die offenen Stellen unverzüglich den Arbeitsämtern melden, die dann für eine rasche und passgenaue Vermittlung zu sorgen haben.
-Zuwanderung: Der DGB und die Arbeitgeber begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zuwanderungsgesetz. Die von den Bündnispartnern vorgeschlagenen Änderungen werden im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
-Mainzer-Modell: Auch die Gewerkschaften werden die Chancen, die das Mainzer Modell bietet, nutzen. Gleichzeitig sollen aber die Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit, für Männer und Frauen und über alle Hierarchieebenen hinweg, verbessert werden.
-Weiterbildung: Die Regelungen zur beruflichen Weiterbildung in den Tarifverträgen sollen weiterhin ausgebaut werden.
-Neue Runde: Das Bündnis für Arbeit wird fortgesetzt. Bundeskanzler Gerhard Schröder wird in den nächsten Monaten zu einer weiteren Gesprächsrunde einladen.
Letzte Änderung: 21.03.2013