Das Tarifergebnis im einzelnen

Vorschaubild

17.05.2002 Heute tagt die große Tarifkommission, anschliessend Urabstimmung

Die Große Tarifkommission entscheidet Heute am 17. Mai 2002 in Sindelfingen über die Annahme des Ergebnisses. Die anschließende Pressekonferenz (13.30 Uhr) wird live auf Phoenix übertragen.

IG Metall und Arbeitgeber haben sich am 15. Mai 2002 in Böblingen auf ein Ergebnis geeinigt. Nach diesem Ergebnis steigen die Einkommen für alle Beschäftigten ab Juni 2002 im Volumen um 4,0 Prozent und ab Juni 2003 noch einmal um 3,1 Prozent. Das Ergebnis im einzelnen:

Für Mai 2002 gibt es einen Einmalbetrag in Höhe von 120 Euro.

Auszubildende erhalten
im ersten Ausbildungsjahr 28 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 30 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 33 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 35 Euro

Für Juni 2002 bis Mai 2003 steigen die Einkommen aufgeteilt in zwei Komponenten (siehe unten) um 4,0 Prozent, für Juni bis Dezember 2003 um weitere 3,1 Prozent. Die Gesamtlaufzeit beträgt damit 22 Monate.

Das Volumen wird auf zwei Komponenten verteilt:
Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab 1. Juni 2002 um 3,1 Prozent und ab 1. Juni 2003 um weitere 2,6 Prozent erhöht (ausgezahlt wird wie gewohnt monatlich).

Das restliche Erhöhungsvolumen von 0,9 Prozent bzw. 0,5 Prozent fließt in ERA-Strukturkomponenten, die an alle Beschäftigten - Arbeiter, Angestellte und Auszubildende - ausgezahlt werden (mit den Abrechnungen vom Juli 2002, April 2003 und September 2003).
Nach Ablauf des Lohntarifvertrages (also 31. Dezember 2003) werden die ERA-Strukturkomponenten betrieblichen ERA-Anpassungsfonds zugeführt. Das heißt: Grundlage für spätere Erhöhungen der Einkommens-Tabellen ab 1. Januar 2004 ist der Abschluss von 3,1 plus 2,6 Prozent; das übrige Volumen geht den Beschäftigten nicht verloren, sondern wird für den ERA-Anpassungsprozess verwendet - es kommt also insbesondere den Beschäftigten zugute, die durch die ERA-Einführung künftig höhere Einkommen erhalten.
Mehr dazu in den ERA-Eckpunkten vom 15. April 2002, die durch das Verhandlungsergebnis noch einmal ausdrücklich bestätigt worden sind.
Wer sich an Streiks und Warnstreiks beteiligt hat, muss im Betrieb keine Nachteile hinnehmen (Maßregelungsklausel).
Erklärungsfrist: 23. Mai 2002.
Dieses Ergebnis muss noch in einer Urabstimmung bestätigt werden, die am 21. und 22. Mai 2002 durchgeführt wird.

Letzte Änderung: 21.03.2013