Mannesmann/Vodafone die Vorwürfe

25.07.2002 Presseerklärung der Anwälte von Klaus Zwickel

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet in ihrer Ausgabe vom 24. Juli 2002 über die Absicht der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Anklage u.a. gegen den IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel wegen seiner Mitwirkung an Entscheidungen des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten der Mannesmann AG zu erheben. Der Rechtsanwalt von Klaus Zwickel, Professor Dr. Rainer Hamm, hält den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Untreue für nicht gerechtfertigt. Er wirft der Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit und Befangenheit vor.

Presseerklärung der Verteidigung
des Herrn Zwickel

Die Süddeutsche Zeitung vom heutigen Tage berichtet über die Absicht der Staatsanwaltschaft, Anklage u.a. gegen den IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel wegen seiner Mitwirkung an Entscheidungen des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten der Mannesmann AG zu erheben. Der Journalist Leyendecker ist auffallend gut informiert über die Sichtweise der "Ermittlungsgruppe EK Mannesmann" und die Wertungen und Absichten der beiden zuständigen Staatsanwälte.

Als anwaltlicher Berater und Verteidiger des Herrn Zwickel muss ich bestätigen, dass die Absicht der Anklageerhebung tatsächlich besteht, dass sie unumstößlich zu sein scheint und dass auch die in der Zeitung berichteten Details über die Bewertung des Verhaltens des Herrn Zwickel exakt der Beurteilung der mit dem Verfahren befassten Staatsanwälte Puls und Schroeter entspricht, so wie sie es auch den Verteidigern vor wenigen Tagen mitgeteilt haben. Beide Staatsanwälte haben bei einem ausführlichen Gespräch keinen Zweifel daran gelassen, dass sie in ihrer Bewertung der Ermittlungsergebnisse festgelegt und nicht bereit sind, sich davon durch die angekündigte Stellungnahme der Verteidigung abbringen zu lassen. Die Staatsanwälte haben durch diese unmissverständlichen Absichtserklärungen, die Missachtung der Verteidigerrechte und durch die kritiklose Übernahme der durchweg einseitigen, teilweise wild konstruierten und den Sachverhalt grob verfälschenden Darstellung des LKA ein Ausmaß an Voreingenommenheit und Befangenheit gezeigt, das sie für die weitere Sachbearbeitung disqualifiziert.

Wir hätten schon deshalb ohnehin in Kürze einen Antrag auf Ablösung dieser Staatsanwälte gestellt. Die offenbar gezielten Information eines Presseorgans, unterstreicht die Berechtigung dieses Anliegens. Dass sich Herr Leyendecker im Besitz der Abschlussvermerke der BKA-Beamten befindet, mag noch auf eine der leider üblichen und meist unaufklärbaren Amtspflichtverletzungen zurückzuführen sein. Dass er sich aber teilweise nahezu wörtlich der Sprache der beiden Staatsanwälte bedienen kann, wie sie von ihnen in Gesprächen mit der Verteidigung verwendet wurde, um ihre als "Überzeugungen" ausgegebenen Mutmaßungen zu veranschaulichen, zeigt, wer sich hinter den in der SZ zitierten "Düsseldorfer Justizkreisen" verbirgt. Als neutral ermittelnde und objektiv entscheidende Verhandlungspartner und Verfahrensgegner können diese Staatsanwälte nicht mehr akzeptiert werden. Deshalb ist ihre Ablösung geboten.

Die Staatsanwälte lasten Herrn Zwickel die Teilnahme an einem geradezu verschwörerischen Komplott an, ohne dazu auch nur die geringste tatsächliche Grundlage zu haben. Das auffallende Desinteresse an der eigenen Sachdarstellung des Herrn Zwickel und an der Bewertung der Ermittlungsakten durch die Verteidigung ist nur dadurch erklärbar, dass man sich das einmal gezeichnete Zerrbild der Wirklichkeit nicht zerstören lassen will.

Zutreffend weist die Süddeutsche Zeitung daraufhin, dass ein Motiv für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Mannesmann AG, sich aktiv an einer ungerechtfertigten Bereicherung des Vorstandsvorsitzenden der Mannesmann AG, Klaus Esser, und anderer Manager zu beteiligen, nicht erkennbar ist. Man mag außerhalb strafrechtlicher Betrachtungsweisen darüber diskutieren, ob Herr Zwickel wirksamere Mittel zur Distanzierung von den gefassten Beschlüssen hätte einsetzen sollen als er durch seine Stimmenthaltung tatsächlich eingesetzt hat. Seine Stimmenthaltung aber als aktiven Beitrag zur einer bewussten Schädigung des Vermögens der Mannesmann AG zu werten, stellt die Tatsachen auf den Kopf, und es fällt schwer, eine solche, nur in der Fantasie geborene Version nicht als böswillige Verdrehung der Tatsachen zu deuten.

Richtig ist auch der Hinweis in den Presseberichten, dass sich die Beamten des Landeskriminalamtes zwei Jahre Zeit gelassen haben, um das außerordentlich umfangreiche Aktenmaterial auszuwerten und dass die Staatsanwaltschaft der Verteidigung die Unmöglichkeit ansinnt, darauf innerhalb von wenigen Wochen (bis 16. August) zu erwidern.

Die Verteidiger des Herrn Zwickel sind dabei, in einem ausführlichen Schriftsatz die Unhaltbarkeit des gegen ihn erhobenen Untreuevorwurfes sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht zu begründen. Dabei wird auf jedes einzelne angebliche "Indiz" eingegangen werden, das die "Verschwörungstheorie" der Ermittlungsbehörde stützen soll. Es wird außerdem ausführlich dargelegt werden, aus welchen rechtlichen Gründen von einer Untreue keine Rede sein kann. Wir werden diesen Schriftsatz aber erst einreichen, sobald erwartet werden kann, dass die Staatsanwaltschaft auch ihrer Verpflichtung zur Objektivität und Neutralität gerecht wird.

Herr Zwickel hat sich nicht strafbar gemacht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm

Frankfurt am Main, am 24. Juli 2002

Letzte Änderung: 21.03.2013