Was ändert sich im Jahr 2003
Im neuen Jahr gelten etliche Neuregelungen in der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung. Das sind die wichtigsten (soweit nicht ausdrücklich vermerkt, gelten sie ab Januar):
> Bedarfsorientierte Grundsicherung: Über 65jährige mit Mini-Renten und Schwerbehinderte haben jetzt Anspruch auf ein Existenzminimum vom Staat, etwa in Höhe der Sozialhilfe. Neu ist, dass die Sozialämter nicht mehr auf das Einkommen von Kindern (oder Eltern) zurückgreifen, es sei denn, sie verdienen mehr als 100000 Euro im Jahr.
> Arbeitsmarkt: Die Zumutbarkeitsregeln werden verschärft: Für arbeitslose Singles ist "zumutbar", für einen neuen Job umzuziehen. Wer eine angebotene Arbeit ablehnt, erhält beim ersten Mal 3 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, beim zweiten Mal 6 und dann 12 Wochen. Nach Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen (bisher 24) erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe. Bei jedem Arbeitsamt wird eine Personal- Service-Agentur (PSA) eingerichtet, die Arbeitslose als Zeitarbeiter verleihen soll. Arbeitslose können sich als "Ich-AG" selbstständig machen. Dafür gibt es 3 Jahre Zuschüsse vom Arbeitsamt. Voraussetzungen: Sie dürfen keine Arbeitnehmer beschäftigen und höchstens 25000 Euro Jahreseinkommen erzielen. Die Arbeitsund Sozialämter werden schrittweise zu Jobzentren zusammen gefasst, um besser und effizienter beraten und Arbeit vermitteln zu können. (Das geplante Brückengeld für Arbeitslose über 55 wurde fallen gelassen.) Arbeitslosengeld und -hilfe werden nicht mehr jährlich an die Lohnentwicklung angekoppelt. Für Langzeitarbeitslose gelten verschärfte Anrechnungsregelungen bei Einkommen und Vermögen des Partners und des Erwerbslosen selbst. Ab 1. April gelten die neuen Regelungen über Minijobs: Einkommen bis 400 Euro monatlich sind bei Steuern und Sozialabgaben begünstigt. Das gilt auch für Nebenjobs. Der Arbeitgeber zahlt 25 Prozent pauschal. Bis 800 Euro Verdienst vermindern sich für den Arbeitnehmer die Sozialabgaben: zunächst 4 Prozent, dann steigen sie bis auf die normale, für alle anderen Arbeitnehmer gültige Höhe von gut 21 Prozent. Für 400-Euro-Minijobs in Haushalten werden nur 12 Prozent Pauschalabgaben fällig. Vom 1. Juli an müssen sich Beschäftigte, die entlassen werden sollen, sofort beim Arbeitsamt melden, damit diese sich früher um Vermittlungen bemühen können. Wer eine Kündigung nicht sofort meldet, bekommt pro Verspätungstag 7 bis 50 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen.
> Sozialversicherung: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge gezahlt werden müssen, kletterten für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 600 auf 5100 Euro, im Osten um 500 auf 4250 Euro brutto im Monat. Der Rentenbeitrag beträgt jetzt 19,5 Prozent (bisher: 19,1).
> Gesundheit: Erst ab einem Monatsverdienst von 3825 Euro brutto dürfen Versicherte zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Das Sterbegeld wird halbiert (für Versicherte auf 525Euro). Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern wird eine Nullrunde verordnet. Krankenhäuser können freiwillig nach Fallpauschalen abrechnen. (Ab 2004 wird das für alle verbindlich.) Pharmafirmen, Arznei-Großhändler und Apotheker sollen den Kassen bis zu 10 Prozent Rabatt gewähren.
> Ökosteuer: 1 Liter Benzin kostet 3,07 Cent mehr, 1 Kilowattstunde Strom 0,26 Cent. Ausnahmeregelungen für die Wirtschaft wurden abgebaut: Der ermäßigte Steuersatz für Strom, Heizöl und Erdgas steigt von 20 auf 60 Prozent des Normalsatzes.
> Körperschaftssteuer: Sie wird nur 2003 von 25 auf 26,5 Prozent angehoben.
> Müll: Auch private Unternehmen müssen ihren Müll jetzt getrennt sammeln. Wer dagegen verstößt, kann mit bis zu 50000 Euro bestraft werden.
Tariferhöhungen 2003
> Januar: Im Osten steigen die Einkommen in der Textilindustrie um 3,4 %, das Urlaubsgeld um 50 Euro. Auch in den Wäschereien gibt es mehr Urlaubsgeld: 10,2 % in Ost, 6,8 % in West. In der Stahlindustrie steigen die
vermögenswirksamen Leistungen (auf 26,59 Euro). In der ostdeutschen Holz- und Kunststoffindustrie sinkt die Arbeitszeit auf 39 Stunden, die Ecklöhne steigen auf 10,36 Euro.
> April: In den Wäschereien Ost klettern die Einkommen um 3 %, in der baden-württembergischen Holz-/Kunststoffindustrie um 2,4 %. In der Spielwarenindustrie Thüringen steigt der Ecklohn um 30 Cent, Schreib- und
Zeichengeräte in Bayern: 3,1 %.
> Mai: In der Metallindustrie erhöhen sich die vermögenswirksamen Leistungen auf 19,94 Euro (Azubis: 9,97). Bei den Polstermöbel- und Matratzenherstellern in NRW und der Holzindustrie in Baden-Württemberg erhalten
die Beschäftigten 2,5 % mehr Geld.
> Juni: In der Metallindustrie steigen die Entgelte um 2,6 Prozent. In ostdeutschen Holz-/Kunststoffbetrieben mit mehr als 30 Beschäftigten steigen die Ecklöhne um 34 Cent auf 10,70 Euro, (bis 30 Beschäftigte: im
September); in Bayern gibt es 2,6 % mehr Geld.
> Juli: In den ostdeutschen Wäschereien gibt es vermögenswirksame Leistungen: 13,30 Euro. Die saarländische Holzindustrie zahlt 2,5 % mehr Lohn. 3September: In der Metallindustrie wird die dritte Rate der
0,5-%-Strukturkomponente (für Juni bis Dezember) ausbezahlt.
> Oktober: In den Wäschereien steigen die Löhne um 3 % (West) und 2,7 % (Ost).
> Dezember: Im Westen gibt's in der Textil- und Bekleidungsindustrie 2,7 % mehr.
Letzte Änderung: 21.03.2013