Handwerksausbildung auf der Kippe?

IG Metall

15.04.2003 IG Metall gegen "Billig-Ausbildung" im Handwerk

Die IG Metall hat Bundeswirtschaftsminister Clement (SPD) gewarnt, bei der Modernisierung der Handwerksordnung die weltweit vorbildliche Berufsausbildung im deutschen Handwerk aufs Spiel zu setzen. Die Ausbildung müsse an die Ausbilder-Eignungsprüfung gebunden bleiben, auch wenn sich künftig Gesellen ohne Meisterbrief selbständig machen können, betonte IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Rhode in Frankfurt. Eine "Schmalspur-Aus­bildung" würde nicht zu mehr Arbeitsplätzen führen, sondern nur den wachsenden Mangel an gut ausge­bildeten Fachkräften fördern. "Gute Arbeit wird nur durch eine gute Ausbildung garantiert", betonte der Gewerkschafter.

Grundsätzlich sollte der Meisterbrief (großer Befähigungsnachweis) erhalten bleiben, sagte Rhode. Damit würden die Aufstiegsmöglichkeiten und ein hohes Qualifikationsniveau für die Gesellen gesichert. Zur Gründung und Führung eines Handwerkbetriebes reiche die Beschäftigung eines Meisters aus. Auch die IG Metall sei der Meinung, dass der Meister nicht gleichzeitig der Inhaber des Betriebes sein müsse. Gesellen sollten dann einen eignen Betrieb führen können, wenn sie eine dem Meister vergleichbare Qualifikation haben. Diese könne durch Berufserfahrung oder entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden. Dies soll nach Meinung der IG Metall für Gesellen gelten, die mindestens fünf Jahre für die Ausbildung zuständig sind. Das Gleiche sollte auf Team-Montage- und Werkstattleiter mit zehnjähriger Führungstätigkeit zutreffen. Rhode: "Regelungen, die ausschließlich auf das Lebensalter abstellen, lehnen wir ab".

Im Gegensatz zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums hält Rhode die Reduzierung der Vollhandwerke ausschließlich auf "gefahrengeneigte Gewerke" (zum Beispiel: Elektro- oder Gasinstallationen) für falsch. Auch Aspekte des Umwelt- und Verbrauche­rschutzes sowie der Ausbildungsqualität könnten ein "Vollhandwerk" rechtfertigen. Das Gleiche müsse für Traditionsberufe, wie zum Beispiel dem Geigenbauer, gelten.

Letzte Änderung: 21.03.2013