Verlagerung des Sozialgerichtes

IG Metall

12.06.2003 Kein Umzug des Sozialgerichts Mannheim nach Karlsruhe

Die IG Metall Verwaltungsstelle Mannheim wendet sich gegen das geplante Ende von Mannheim als Sozialgerichtsstandort.

Im Rahmen einer Justizreform plant die Landesregierung das Mannheimer Sozialgericht nach Karlsruhe zu verlegen und mit dem dortigen Sozialgericht zu verschmelzen.

Die geplante Justizreform wird diesen Zielen nicht gerecht. Längere beschwerlichere und teurere Wege verbunden mit einem höheren zeitlichen Aufwand für Kläger, Richter, Zeugen und Anwälte wären das Ergebnis. Das Mannheimer Sozialgericht ist unter anderem zuständig für die Stadt Mannheim, die Stadt Heidelberg, den gesamten Rhein-Neckar Kreis und den Neckar-Odenwald Kreis. Im abgelaufenen Gerichtsjahr waren nahezu fast 3.000 Klagen in Mannheim zu bearbeiten, hiervon alleine ca. 350 aus dem Organisationsbereich der IG Metall Mannheim.

Die Klagen richten sich gegen Entscheidungen der Arbeitsverwaltung, der Rentenversicherungsanstalten, gegen Krankenkassen und die Versorgungsämter. "Unsere antragstellenden Mitglieder sind oft krank, behindert oder pflegebedürftig und generell in ihrer Mobilität eingeschränkt", so Peter Toussaint, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Verwaltungsstelle Mannheim.

Das Sozialgericht Mannheim ist für jeden Bürger mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Ein Ballungsraum mit mehr als 500.000 Bürgern bedarf eines zentral gelegenen Sozialgerichtsstandortes. Die Verlagerung nach Karlsruhe erschwert in unnötiger Weise den Zugang zur Sozialgerichtsbarkeit. Die Landesregierung muss sich in diesem Zusammenhang fragen lassen, ob es ihr erklärtes Ziel ist, rechtssuchenden Bürgern den Weg zu den Gerichten zu erschweren. Dies gilt im Hinblick auf die bevorstehenden Kürzungen im Sozialbereich um so mehr. Der in der Region Mannheim immer noch ungebremst weitergehende Arbeitsplatzabbau führt zu einem verstärkten Kampf um Leistungen der Sozialversicherungsträger.
Mit der Verlagerung des Sozialgerichtes nach Karlsruhe würden ausgerechnet die Menschen zusätzlich getroffen werden, die durch den geplanten Sozialabbau künftig sowieso mehr Nachteile in Kauf nehmen müssen. Für eine bürgernahe und effiziente Sozialgerichtsbarkeit ist es daher erforderlich, dass der Sozialgerichtsstandort Mannheim erhalten bleibt.

Letzte Änderung: 21.03.2013