Döring will Warnstreiks verbieten

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

14.07.2003 DGB: Dörings Vorstoß zum Verbot von Warnstreiks verfassungswidrig

Als verfassungswidrig hat der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener die vom FDP-Landesvorsitzenden Walter Döring erhobene Forderung nach einem gesetzlichen Verbot von Warnstreiks zurückgewiesen.
Dieser Vorstoß sei Ausdruck eines gestörten Demokratieverständnisses und eines merkwürdigen Rechtsverständnisses. "Marktradikalismus" statt "Liberalität" spreche aus dieser fixen Idee aus den Reihen der Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand e.V., der diese Forderung schon früher erhoben hatte.

In einem Interview, der am Samstag, 12.7.2003, erschienenen Süddeutschen Zeitung, kündigte Döring eine entsprechende Bundesrats-Initiative bis Jahresende an.

Warnstreiks, so der DGB, seien durch die Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht als Ausdruck der in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz geschützten Vereinigungsfreiheit ausdrücklich als rechtmäßig anerkannt worden. Durch diese Rechtsprechung seien gleichzeitig bestimmte Voraussetzungen festgelegt worden, wie der Streik-Aufruf durch eine Gewerkschaft, das ultima-ratio-Prinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Weitergehende Einschränkungen würden das Streikrecht als Ausdruck der grundgesetzlich geschützten Vereinigungsfreiheit unzumutbar einschränken. Im Übrigen seien die Gewerkschaften mit dem Mittel des Streiks verantwortungsvoll umgegangen, wie ein Blick über die Landesgrenzen schnell erkennen lasse.

Bereits in den siebziger und achtziger Jahren habe es Versuche von Arbeitgeberseite gegeben, Warnstreiks verbieten zu lassen, die regelmäßig scheiterten und zu der nunmehr gefestigten Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte führten.

Letzte Änderung: 21.03.2013