Proteste bei Bombardier

30.07.2003 Beschäftigte verliessen das Werk und gingen nach Hause

Am Mittwoch 30. Juli informierte der Betriebsrat die Beschäftigten der Produktion umfassend über die Pläne der zentralen Geschäftsbereichsleitung für Stomrichter in Zürich und der örtlichen Geschäftsleitung. Deren Pläne beinhalten, dass 64 Arbeitsplätze gestrichen werden sollen, dies wäre nur durch Kündigung erreichbar.

Die Geschäftsleitung begründet diese Maßnahme mit verringertem Auftragsvolumen durch geringerem Montageaufwand aufgrund technologischer Entwicklung und weniger Auftragseingang aufgrund der finanziell schwierigen Situation von Kommunen, Ländern und Staat. Was die Geschäftsleitung allerdings verschweigt ist die Verlagerung von Aufträgen aus Mannheim an andere Produktionsstandorte, nach Schweden, Berlin und Spanien.

Die Produktionsverlagerungen wurden mit nur einer Ausnahme unter Bruch bestehender Vereinbarungen und entgegen den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Beratungen mit dem Betriebsrat vollzogen. Dies ist für die Belegschaft und den Betriebsrat vollkommen unverständlich und inakzeptabel. Damit hat das Bombardiermanagement eine neue Dimension der Konfrontation eröffnet. Anders kann man den Bruch von Betriebsvereinbarungen und betriebsverfassungsrechtlichen Regeln nicht be-schreiben.

Aus Protest gegen die Pläne der Geschäftsleitung ruht seit 10:30 Uhr die Produktion. Die Beschäftigten verließen geschlossen das Werk.

Mit der Verringerung der Produktionskapazität um 1/3 soll auch die Produktionsfläche rigoros verkleinert werden. Würden die Maßnahmen umgesetzt, wäre die Existenz des gesamten Produktionsbereichs gefährdet. Die Geschäftsleitung legte dem Betriebsrat keine betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Argumentation vor, dass die Fixkostenstruktur dem verringerten Produktionsvolumen angepasst werden kann. Durch das geringere Fertigungsvolumen bei gleichbleibendenden Fixkosten erhöhen sich zwangsläufig die Stundensätze. Auch nur geringe Auftragsschwankungen können nicht mehr ausgeglichen werden. Eine endgültige Schließung der Produktion könnte die Folge sein, dies kann zumindest mittelfristig den Standort des Bombardierwerk in Mannheim in Frage stellen.

Ist die Mannheimer Geschäftsleitung noch der richtige Verhandlungspartner?

Vor drei Jahren wurde die Produktion am Standort für Stromrichter umgestaltet zu einem reinen Stromrichtermontagewerk mit einer Kapazität von 220 000 Fertigungsstunden. Nach einem Wechsel im Management soll das nun wieder rückgängig gemacht werden, ohne dass dafür stichhaltige Argumente vorgebracht werden können. Die Kapazität für Neuprodukte soll auf 100 000 Fertigungsstunden begrenzt werden. Die Belegschaft sieht sich zu Recht vom Züricher Bombardiermanagement verschaukel, das nach Gutsherren Art Entscheidungen fällt.

Der Betriebsrat fordert die Einhaltung bestehender Vereinbarungen. Damit wäre die Auslastung der vorhandenen Kapazitäten im jetzigen Umfang garantiert.

Zuallererst müssen alle Maßnahmen rückgängig gemacht werden, die entgegen gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen umgesetzt wurden. Darüberhinaus verpflichtet die Betriebsvereinbarung vom Januar diesen Jahres die Mannheimer Geschäftsleitung alles zu tun, um die bestehenden Produktionskapazitäten auszulasten. Bemühungen hierzu sind nicht erkennbar oder kommen nur sehr langsam auf Drängen des Betriebsrates zustande. Sind der Mannheimer Geschäftsleitung gar die Hände gebunden und ist sie lediglich der Erfüllungsgehilfe der Geschäftsbereichsleitung in Zürich und der Geschäftsführung in Berlin?

Der beindruckende Auftakt mit dem die Beschäftigten zeigten, dass sie bereit sind, entschieden um ihre Arbeitsplätze zu kämpfen, war nur ein Anfang.

Letzte Änderung: 21.03.2013