IG Metall contra CGM

IG Metall

15.09.2003 Peters: Billig-Tarifverträge nicht mehr möglich

Als "eindeutigen Gewinn für die Arbeitnehmer" hat die IG Metall die Entscheidung des Stuttgarter Arbeitsgerichts im Rechtsstreit IG Metall gegen Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) begrüßt. Nach IG Metall-Angaben hat das Arbeitsgericht Stuttgart am Freitag der CGM den Gewerkschaftsstatus abgesprochen (Aktenzeichen 15 BV 250/96). Die IG Metall hatte in einem über sechs Jahre langen Rechtsstreit prüfen lassen, ob die CGM "mächtig" ist, Tarifverhandlungen zu führen, einen Tarifvertrag abzuschließen oder im Streik ihre Forderungen durchzusetzen.

Die Entscheidung habe bestätigt, dass alle von der CGM abgeschlossenen Tarifverträge vor allem im Metall-Handwerk und auch bei größeren Unternehmen in Ostdeutschland Scheinverträge seien, sagte der IG Metall-Vorsitzende Jürgen Peters. Davon könnten die Beschäftigten nur profitieren. Die CGM habe "Billig-Tarifverträge" abgeschlossen. Eins zu eins seien von dieser sogenannten Gewerkschaft die Vorlagen der Arbeitgeber übernommen worden. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und CGM habe zu Lohndumping und bitterem Konkurrenzkampf unter Unternehmen und Beschäftigten geführt, kritisierte Peters. Dieser ruinöse Wettbewerb um niedrigste Einkommen und längste Arbeitszeiten müsse beendet werden. Die IG Metall werde jetzt versuchen, in den betroffenen Betrieben Tarifkommissionen zu bilden um verbindliche und rechtssichere Tarifverträge auszuhandeln.

Letzte Änderung: 21.03.2013