Vorruhestand künftig erst ab 63?

22.11.2003 Bundesregierung plant Altersgrenzen anzuheben

Die Bundesregierung plant, die Altersgrenze für den frühest möglichen Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit von 60 auf 63 Jahre anzuheben. Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes, dessen Entwurf jetzt vorliegt, könnte am 3. Dezember 2003 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Dieses Datum wäre dann entscheidend für den Vertrauensschutz: Für Vereinbarungen, die vor diesem Datum getroffen werden, gilt noch die alte Regelung. Für Beschäftigte, die die bisherige Regelung nutzen wollen, ist also schnelles Handeln geboten.

Detaillierte Informationen mit Fallbeispielen hat die Arbeitnehmerkammer Bremen erstellt:

Anhang:

Info-Broschüre

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Letzte Änderung: 21.03.2013