Mitarbeitergespräche und ERA

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18.05.2004 Beitrag des Angestellten Ausschusses

Mitarbeitergespräche sind als Führungsinstrument unerlässlich und aus diesem Grund fast flächendeckend in den Betrieben eingeführt. Die Vielfalt der Gespräche geht vom unverbindlichen 4-Augen-Gespräch bis zum Leistungsbeurteilungs-gespräch.

Abzulehnen sind solche Gespräche, die von Führungskräften geplant, durchgeführt und bewertet werden, nicht. Der BR kann, wenn der Mitarbeiter (MA) dies wünscht, an diesen Gesprächen teilnehmen.

Die geplante Einführung des ERA-Tarifvertrages (ERA-TV) wurde beim erreichten Tarifabschluss 2004 zwichen den Tarifvertragsparteien vereinbart. Die Einführungsphase beginnt am 01.03.2005 und endet am 29.02.2008.

Für die Betriebe bedeutet dies, sie müssen- falls sie es bisher nicht getan haben- die Einführung und Umsetzung des ERA-TV im Hinblick auf

Ø Leistung (Zielvereinbarung, Beurteilung etc.)
Ø Motivation (Anerkennung und Einstufung)
Ø Arbeitsinhalte (arbeitsstellenbezogene Niveaubeispiele)

vorbereiten.

Mitarbeitergespräche bekommen durch die bevorstehende und nunmehr fest vereinbarte Einführung des ERA-Tarifvertrages einen viel höheren Stellenwert!!

Durch Betriebsvereinbarungen besteht bei den Mitarbeitergesprächen ein formales Gleichgewicht zwischen den Gesprächspartnern. Es besteht jedoch die Gefahr, dass im Einzelgespräch zwischen MA und Führungskraft ein Ungleichgewicht entsteht.

Sollten bei diesen Gesprächen Themen wie Zielvereinbarung, Arbeitsbeschreibung (Niveaubeispiele), Veränderung der Arbeitsinhalte besprochen werden, sollte dazu vom MA keine Aussage gemacht und keine verbindliche Absprache getroffen werden. In diesem Fall ist der BR zu informieren und zwingend einzubinden.

Zum Thema ERA berät der Angestellten-Ausschuss Mannheim sowie die Mitglieder der IG Metall Mannheim.

Letzte Änderung: 21.03.2013