Wolfgang Stather
Leiharbeit darf nicht zum Unterlaufen von Tarifentgelten und damit zu einer Bedrohung der Stammbelegschaften führen. Eine vorausschauende Personal- und Qualifizierungsplanung im Betrieb ist besser als der Einsatz von Leiharbeit.
Recht herzliche kollegiale Grüße
Wolfgang Stather
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltsbüro für Arbeitsrecht Heidelberg
Letzte Änderung: 16.03.2013