Kindergeld für Azubis

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19.07.2010 Bekommen und behalten

Eltern können auch für Auszubildende Kindergeld beziehen. Die Voraussetzung dafür: Das Kind ist unter 25 Jahre alt.
Und das anrechenbare Jahreseinkommen beträgt weniger als 8004 Euro.
Trotz höherem Einkommen kann man die Kindergeldbezugsgrenze wahren. Wenn man zum Beispiel in die Altersvorsorge investiert.
Mit der von der IG Metall tarifvertraglich ausgehandelten Option zur "Bruttoentgeltumwandlung" kann man einen Teil der Ausbildungsbruttovergütung für die Altersvorsorge anlegen.
Die Beträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei und gelten nicht als Einkommen.

Weitere nützliche Informationen erhält man im Flyer der IG Metall
"Kindergeld für Azubis, bekommen und erhalten". Dieser kann kostenlos heruntergeladen werden.

Anhang:

Flyer Kindergeld

Flyer Kindergeld

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Letzte Änderung: 16.03.2013