Sozialwahlen 2005

05.04.2005 Im April und Mai erhalten über 50 Millionen Arbeitnehmer und Rentner Post von ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung

Prävention und Rehabilitation gehören zu
den wichtigsten Aufgaben, die die Vertreter
der Versicherten in der Sozialversicherung
haben. Alle sechs Jahre werden Kandidatinnen
und Kandidaten für die Vertreterversammlungen
der gesetzlichen Renten- und
der Unfallversicherung und für die Verwaltungsräte
der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung gewählt. Die Gremien
sind je zur Hälfte mit Arbeitgebern und Versicherten
besetzt. Außer bei den Ersatzkassen.
In ihnen reden nur die Versicherten mit. Die
Vertreter arbeiten alle ehrenamtlich.
Die einzige Sozialversicherung, bei der
nicht gewählt wird, ist die Arbeitslosenversicherung.
Hier beruft das Bundesarbeitsministerium
die Mitglieder des Vorstands und
des Verwaltungsrats. Sie werden jeweils zu
einem Drittel von staatlichen Behörden, Arbeitgebern
und Gewerkschaften gestellt.
Die Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte
haben unter anderem die Aufgabe,
den Vorstand zu wählen und zu kontrollieren.
Sie beschließen aber auch die Satzung. In
den Satzungen der Krankenkassen ist zum
Beispiel festgelegt, wie hoch die Krankenkassenbeiträge
der Versicherten sind. Was
durch Gesetze vorgegeben ist, können sie allerdings
nicht außer Kraft setzen. Sie haben
zum Beispiel keinen Einfluss darauf, wie
hoch die Renten sind. Aber es bleiben noch
genug Spielräume. Sie können kontrollieren,
welche Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern
abgeschlossen werden. Sie können
darüber wachen, dass bestimmte Qualitätsstandards
eingehalten werden. Sie können
sich für mehr Vorsorge einsetzen, zum
Beispiel für Programme für Raucher oder
gesunde Ernährung. Oder dafür, dass die
Fachleute im Gesundheitswesen enger zusammenarbeiten,
was für die Patienten im
Ergebnis sowohl besser als auch billiger sein
kann. Die Arbeitnehmervertreter in den Berufsgenossenschaften
können darauf achten,
dass Beschäftigte, die durch gefährliche
Arbeitsstoffe an Krebs erkrankt sind, nicht in
die Hände von Gefälligkeitsgutachtern gelangen,
die auf Firmengehaltslisten stehen.
In der Vergangenheit ist es öfter geschehen,
dass Todkranke in ihren letzten Lebensjahren
noch um eine Berufsunfähigkeitsrente gebracht
wurden, weil solche "Experten" ihr
Leiden als nicht arbeitsbedingt bewerteten.

Nicht bei allen Versicherungen gibt es
"Urwahlen", bei denen die Wählerinnen
und Wähler tatsächlich abstimmen können.
Oft einigen sich die Organisationen vorher
darauf, genauso viele Männer und Frauen
vorzuschlagen wie Sitze zu vergeben sind.
Sie gelten dann automatisch als gewählt
("Friedenswahlen"). Urwahlen gibt es zum
Beispiel bei der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA), der Barmer Ersatzkasse
und der Techniker-Krankenkasse.

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl. Es werden
also keine einzelnen Personen angekreuzt,
sondern Organisationen. Neben den
Gewerkschaften werben noch andere Listen
um die Stimmen der Versicherten. Oft verbergen
sich hinter "freien Listen" Kandidaten,
die schwer durchschaubare oder gar
Arbeitgeberinteressen vertreten.
Vieles, was in den letzten Jahrzehnten erreicht
wurde, etwa im Arbeitsschutz, ist gefährdet.
Durch ständige Versuche von Arbeitgebern
und ihren Verbänden,auf politischem
Wege durchzusetzen, dass Leistungen abgebaut
werden, um Betrieben Kosten zu ersparen.
Unter Schlagworten wie "Bürokratieabbau
" fordern sie, die Ausgaben für Prävention,
Reha und Arbeitsschutz zu senken. Um die "Wettbewerbsfähigkeit zu stärken",
drängen sie darauf, Entschädigungen bei
Wegeunfällen abzuschaffen, Renten zu kürzen
und die Leistungen der Krankenkassen
noch mehr zusammenzustreichen.
Das zeigt, wie wichtig es ist, Gewerkschaftslisten
zu stärken. Sie bieten als einzige
Gewähr, dass die Interessen der Beitragszahler
und Rentner vertreten werden. Und sie
haben das Fachwissen und ein ganzes Netz
von kompetenten Beratern.

Die Wahlen sind wichtig, denn schließlich
geht es um die Interessen der Versicherten.

Wer wählt wie wann wo?

Wer wählt?
Alle bei der BfA Versicherten,
die Rentenversicherungsbeiträge
zahlen oder gezahlt haben und am 4. Januar
2005 mindestens 16 Jahre alt waren.
Und alle, die am 3. Januar in einer
gesetzlichen Krankenkasse versichert
waren, in der es Urwahlen (siehe Text)
gibt.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Die Versicherten
bekommen die Unterlagen bis 12. Mai
unaufgefordert zugesandt. Spätestens
am 1. Juni müssen die ausgefüllten
Stimmzettel bei der Krankenkasse
oder Rentenversicherung eingegangen
sein.

Wahlergebnisse:

Sie stehen spätestens
im November fest.

Infos:

Mehr Informationen über
die Sozialwahl und die Kandidatinnen
und Kandidaten der IG Metall
sind im Internet zu finden unter:
www.igmetall.de/sozialwahlen/

Letzte Änderung: 21.03.2013