Neue Standortvereinbarung bei MWM

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24.11.2011 Eine neue Standortvereinbarung sichert weiterhin die Beschäftigung bei der MWM in Mannheim

Gesamtbetriebsrat und IG Metall haben sich mit der Geschäftsführung der MWM GmbH und dem Mutterkonzern Caterpillar auf eine neue Standortvereinbarung zur Sicherung der Beschäftigten geeinigt.

Michael Klatt, Vorsitzender des Betriebsrates der Motorenwerke, und Reinhold Götz, 1. Bevollmächtigter der Mannheimer IG Metall, informierten gestern in einer Betriebsversammlung die Belegschaft.

"Die Mitarbeiter haben mit großer Zustimmung und viel Beifall den Inhalt der neuen Vereinbarung aufgenommen und sehen dies auch als ein Signal, dass Caterpillar den Mannheimer Produktions- und Entwicklungsstandort für Gasmotoren weiter ausbauen will" , so der Betriebsratsvorsitzende Michael Klatt.

Die neue Standortvereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren und gilt für alle MWM-Standorte in Deutschland. Insgesamt beschäftigt die MWM ca. 1.000 Mitarbeiter in Deutschland, darunter ca. 780 am Standort Mannheim.

Caterpillar hatte im Oktober des letzten Jahres die MWM von dem Finanzinvestor 3i erworben, der Eigentumsübergang erfolgte aufgrund kartellrechtlicher Verfahren auf europäischer Ebene jedoch erst zum 1. November 2011.

In den letzten Wochen wurden durchaus konstruktive Verhandlungen zwischen den Arbeitnehmervertretern und der Geschäftsführung über die Standortvereinbarung geführt. Die bestehende Regelung läuft zum Ende 2011 aus.

Reinhold Götz, Geschäftsführer der Mannheimer IG Metall, zeigt sich erfreut über den Abschluss der Standortvereinbarung. "Die Mannheimer Belegschaft hat jetzt endlich wieder gute Zukunftsperspektiven. Es besteht die Chance, dass die geplante Wachstumsstrategie von Caterpillar zu einem weiteren deutlichen Beschäftigungsaufbau am Standort Mannheim führt und gleichzeitig die Besitzstände der Belegschaft nicht angetastet werden".

Im Einzelnen werden in der Vereinbarung folgende Punkte geregelt:

  • Allen Mitarbeitern, die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben, wird zugesichert, dass keine betriebsbedingten Kündigungen in den nächsten 3 Jahren ausgesprochen werden. Dies gilt auch für die 54 Mitarbeiter, die im Frühjahr diesen Jahres aus einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden.
  • Caterpillar sichert darüber hinaus zu, dass die jetzige Struktur des Mannheimer Werkes mit den vorhandenen Kernkompetenzen erhalten und weiter ausgebaut wird. Mannheim wird das Zentrum der Gasaktivitäten des gesamten Caterpillar-Konzerns. Dazu wird es in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen zur Umsetzung der Wachstumsstrategie geben, die auch mit der Arbeitnehmerseite frühzeitig beraten werden.
  • MWM/Caterpillar sichern darüber hinaus zu, dass die bisherige Tarifbindung unangetastet bleibt. Alle bisherigen und auch die zukünftigen Tarifabschlüsse für die Metallindustrie in Baden-Württemberg gelten für alle Beschäftigten uneingeschränkt im gesamten Bundesgebiet.

"Diese Zusicherung haben uns die amerikanischen Verhandlungspartner von Anfang an gegeben und jetzt auch vertraglich umgesetzt. Diese Frage war nie strittig," so Götz von der IG Metall.

  • In der Vereinbarung wird weiter geregelt, dass auch zukünftig über die Vorschriften des für die MWM geltenden Drittelbeteilungsgesetzes hinaus, ein IG Metall-Vertreter als zusätzliches Mitglied in den Aufsichtsrat bestellt wird.
  • Auch die Bedeutung der Ausbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs wird in der Vereinbarung hervorgehoben.

"Wir haben die Einstellzahlen für neue Auszubildende in diesem Jahr von 12 auf 21 Auszubildende erhöht. Auch im nächsten Jahr sollen mindestens wieder genauso viele Jugendliche eine Ausbildung bei der MWM beginnen. Die Ausbildungsquote beträgt damit derzeit ca. 7,5 %. Diese Entscheidungen unterstreichen, dass Caterpillar der Ausbildung einen hohen Stellenwert beimisst", so der Betriebsratsvorsitzende Michael Klatt.

Die Standortvereinbarung enthält schließlich noch eine Ausstiegsoption für MWM/Caterpillar. Allerdings nur, wenn die wirtschaftliche Lage der MWM es unumgänglich macht und alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Mittel zur Beschäftigungssicherung ausge-schöpft wurden. "Mit diesem Sonderkündigungsrecht können wir gut leben", so Reinhold Götz von der IG Metall.

Anhang:

Standortvereinbarung bei MWM

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Letzte Änderung: 15.03.2013