Mehr Zeit für Bildung!

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24.02.2014 IG Metall und DGB fordern die Landesregierungin Baden-Württemberg auf, bis zum Ende des Jahres 2014 die Voraussetzungen für mehr Bildungszeit für die Menschen in Baden- Württemberg zu schaffen.

Die IG Metall und der DGB in Baden- Württemberg fordern von der Landesregierung ein Bildungsfreistellungsgesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Vorbild der Bildungsfreistellungsgesetze anderer Bundesländer. Damit würde
eine zentrale Forderung der Gewerkschaften in Baden-Württemberg erfüllt und die Ankündigung im grün-roten Koalitionsvertrag umgesetzt.

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Was würde ein Bildungsfreistellungsgesetz für die Beschäftigten bedeuten?
Reinhold Götz, Erster Bevollmächtigter
der IG Metall Mannheim:

Fünf Tage Bildungszeit für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, Auszubildende, Dual Studierende
und Beamtinnen und Beamte sichern den Fachkräftebedarf,
kompensieren die ungleiche Verteilung von Bildungschancen, stärken das lebenslange Lernen und eröffnen individuelle Bildungs- und Aufstiegschancen!

Fünf Tage Bildungszeit für politische Bildung ermöglichen die Beteiligung an politischen, sozialen
und wirtschaftlichen Entscheidungen, stärken die grundlegenden Werte einer demokratischen und sozialen Gesellschaft und beugen Fremdenfeindlichkeit und
Rechtsextremismus vor.

Fünf Tage Bildungszeit für das Ehrenamt stärken die Zivilgesellschaft und leisten einen Beitrag zur aktiven
Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft durch die Bürgerinnen und Bürger und fördern die Mitbestimmung
in Betrieb und Gesellschaft.

Deshalb brauchen wir jetzt ein Bildungsfreistellungsgesetz in Baden-Württemberg.

INFO Bildungsfreistellungsgesetz:
Die Bildungsfreistellung, ermöglicht den Beschäftigten durch bezahlte Freistellung an fünf Tagen pro Jahr die Teilnahme an beruflichen- oder gesellschaftspolitischen Bildungsmaßnahmen. Schon 1974 hatte sich die damalige Bundesregierung gegenüber der internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Einführung verpflichtet. Aufgrund einer fehlenden Bundesgesetzgebung haben die Bundesländer ab 1974 eigene Regelungen eingeführt, alle bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen haben eine solche Regelung.

Letzte Änderung: 24.02.2014