Mindestlohn: Dran bleiben!
Keine Tätigkeit und keine Branche darf dauerhaft oder mit immer neuen Sonderregelungen vom Mindestlohn ausgenommen bleiben. Und die Politik darf keine Schlupflöcher für Arbeitgeber schaffen, die den Mindestlohn umgehen wollen.
Ab wann gilt der Mindestlohn für wen?
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab dem 1. Januar 2015 - allerdings gibt es einige Ausnahmen.
- Beschäftigte unter 18 Jahren erhalten keinen Mindestlohn
- Auch für Auszubildende, junge Leute in Einstiegsqualifizierungen und Pflicht-Praktika gilt kein Mindestlohn.
- Für freiwillige Orientierungs-Praktika gibt es den Mindestlohn erst ab dem 4. Monat.
- Für Langzeitarbeitslose (seit mindestens einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet) gibt es den Mindestlohn erst ab dem 7. Monat auf der neuen Stelle.
- Für Zeitungszusteller/innen gelten vor 2017 Ausnahmen.
- Wenn Tarifverträge in einer Branche für allgemeinverbindlich erklärt sind, kann dieser Branchenmindestlohn während einer Übergangsfrist vor 2017 noch unter 8,50 Euro liegen.
In jedem Fall gilt aber: Ab dem 1. Januar 2017 müssen nach Mindestlohngesetz mindestens 8,50 Euro gezahlt werden.
Letzte Änderung: 18.12.2014