Warnstreik bei Alstom
Bei der Alstom Power GmbH legten heute Vormittag über Beschäftigte die Arbeit nieder und beteiligten sich an der Warnstreikwelle in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie.
Alstom Power, einer der größten Mannheimer Betriebe der Metall- und Elektroindustrie, steht angesichts der Turbulenzen in Folge der Übernahme durch General Electric im vergangenen Jahr immer noch vor einer unsicheren Zukunft.
"Bei dieser Tarifrunde wird der Interessengegensatz zwischen Arbeit und Kapital sehr deutlich", so Jürgen Zimmermann, Leiter der IG Metall Vertrauensleute bei Alstom in Mannheim, bei der Eröffnung der Kundgebung. "Die Positionen sind so weit auseinander wie schon lange nicht mehr."
Marie-Celine Dzsida forderte deutliche Bewegung der Arbeitgeber beim Thema Weiterbildung. "Eine Weiterbildung zu machen ist unattraktiv. Jungen Beschäftigten fehlt für eine Qualifizierung zum Techniker oder Meister zurzeit beides: Zeit und Geld. Ein tariflicher Anspruch auf geförderte Weiterbildung bringt letztlich den Unternehmen mehr Know-How und Produktivität."
Ihr Kollege Rüdiger Wittmann ergänzte, dass die Entgeltforderung von 5,5 % in der Tarifrunde 2015 ökonomisch vernünftig und sinnvoll sei. "Der Binnenkonsum ist die treibende Kraft in Deutschland und Europa. Angesichts von über 50 Mrd. Euro an Gewinnen in der Metall und Elektroindustrie brauchen wir deshalb jetzt eine ordentliche Entgelterhöhung für alle Beschäftigten, um den Pfad der wirtschaftlichen Erholung zu stabilisieren."
Klaus Stein, 2, Bevollmächtigter der IG Metall Mannheim, berichtete über den aktuellen Verhandlungsstand mit den Arbeitgebern und forderte, endlich eine vernünftige Verhandlungsgrundlage auf den Tisch zu legen:
"Beim Thema Entgelt ist das bisherige Angebot unattraktiv. Beim Thema Altersteilzeit ist es eine Provokation und beim Thema Bildungsteilzeit sehen die Arbeitgeber weiterhin keinen Regelungsbedarf. Das werden wir nicht akzeptieren."
Stein kritisierte die Haltung der Arbeitgeber heftig:
"Neben der Halbierung der Anspruchsberechtigten für Altersteilzeit wollen die Arbeitgeber außerdem die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte aushebeln. Das werden wir nicht zulassen. Die Beschäftigten sind keine
Bittsteller. Wir wollen mitbestimmen, wer Altersteilzeit in Anspruch nehmen darf und wer nicht."
Zum Thema Entgeltforderung sagte Stein: "Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangen ihren verdienten Anteil an den großen Gewinnen der Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie."
"Das Hochtechnologieland Deutschland ist auf qualifizierte Fachkräfte in der digitalisierten Welt von heute angewiesen. Warum sich die Arbeitgeber deshalb einem tariflichen Anspruch auf Bildungszeit so heftig verweigern, ist absolut nicht nachvollziehbar. Wir fordern einen tariflichen Anspruch auf geförderte Bildungsteilzeit ", so Stein zur Forderung der IG Metall.
"Der Warnstreik ist kein überkommenes Ritual, sondern elementares Grundrecht aller Beschäftigten. Wir werden das auch weiterhin in Anspruch nehmen", ergänzte Stein. "Sollte es keine Bewegung seitens der Arbeitgeber geben, werden wir in der nächsten Woche zu einer zentralen Warnstreikkundgebung in Mannheim für alle tarifgebundenen Betriebe der Metall- und Elektroindustrie aufrufen. Aber klar ist auch: Eine dritte Warnstreikwelle wird es mit uns nicht geben. Folgen würde dann der nächste Schritt: Die Urabstimmung."
Zum Ende der Kundgebung informierte Alstom-Betriebsratsvorsitzende Elisabeth Möller die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Übernahme durch General Electric und forderte ein klares Bekenntnis zum Standort Mannheim und den anderen deutschen Standorten sowie zur Mitbestimmung: "Wer uns kauft, kauft auch die deutsche Mitbestimmung mit Betriebsräten und selbstbewussten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern."
Zur jüngst gescheiterten Einigungsstelle sagte Möller:
"Der Geschäftsleitung ging es darum, schnelle Entscheidungen an uns vorbei zu treffen. Aber wir lassen uns nicht an der Nase herumführen. Mit uns werden Sie noch lange zu tun haben."
Letzte Änderung: 10.02.2015