Tarifvertrag? So geht's!
Forderungen diskutieren und beschließen
Mitglieder, Vertrauensleute und Betriebsräte diskutieren in Betrieben und Versammlungen zunächst ihre Forderungen. Diese fließen in die regionalen Tarifkommissionen ein, werden dort beraten und als Tarifforderung
beschlossen. Anschließend bestätigt der IG Metall Vorstand die Tarifforderung. In die Tarifkommissionen werden Mitglieder aus den Betrieben entsandt. In der Regel kündigt die IG Metall gegenüber dem Arbeitgeberverband
vorher bestehende Tarifverträge. In der Metall- und Elektroindustrie übermittelt die IG Metall zum Beispiel vier Wochen vor Ablauf des Tarifvertrages die Forderungen dem Arbeitgeberverband.
Tarifvertrag verhandeln und abschließen
Die Mitglieder der Tarifkommission bilden eine Verhandlungskommission. Diese ist die Verhandlungspartei der IG Metall gegenüber dem Arbeitgeberverband. Die Verhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie beginnen beispielsweise
zwei Wochen vor Ablauf des Tarifvertrages.
Friedenspflicht und Warnstreiks
Vereinbarte Tarifverträge dürfen nicht durch Arbeitskämpfe oder Aktionen in Frage gestellt werden. IG Metall und Arbeitgeberverband sind verpflichtet, sich daran zu halten. Die Friedenspflicht endet zeitgleich mit dem
Tarifvertrag, in der Metall- und Elektroindustrie endet sie vier Wochen nach Ablauf des Tarifvertrages. Ist die Frist der Friedenspflicht abgelaufen, sind Warnstreiks möglich. Aktionen und Warnstreiks während einer Tarifrunde
sind notwendig. Die Belegschaften signalisieren damit den Arbeitgebern, dass sie sich zu den Tarifforderungen bekennen. Gleichzeitig erzeugen sie den nötigen gewerkschaftlichen Druck, um gute Tarifstandards durchzusetzen.
Verhandlungsergebnis erzielen
Beide Tarifparteien erreichen in Verhandlungen ein Verhandlungsergebnis und stimmen zu. Die Tarifkommission nimmt das Verhandlungsergebnis an. Am Ende steht der neue Tarifvertrag.
Scheitern der Verhandlungen und Streik
Ist die Tarifkommission überzeugt, dass weitere Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis führen, kann sie das Scheitern der Verhandlungen erklären und beim Vorstand der IG Metall einen Antrag auf Urabstimmung und Streik
stellen. Votieren mindestens 75 Prozent der aufgerufenen Mitglieder in einer Urabstimmung für Streik, legt der Vorstand den Streikbeginn fest. Während des Streiks werden weiter Tarifgespräche geführt. Liegt ein
Gesprächsergebnis vor, stimmen die Mitglieder erneut darüber ab. Entscheiden sich bei dieser Urabstimmung 25 Prozent für die Annahme, gilt ein neuer Tarifvertrag und der Streik wird beendet.
Schlichtung
Wird kein Gesprächsergebnis erzielt, können beide Tarifparteien ein Schlichtungsverfahren vereinbaren. Die Schlichtungskommission setzt sich paritätisch aus Vertretern der IG Metall und des Arbeitgeberverbandes zusammen.
Ein neutraler Vermittler schlägt beiden Tarifparteien einen Kompromiss vor, der mindestens von einer einfachen Mehrheit akzeptiert werden muss. Die meisten Tarifabschlüsse kommen ohne Schlichtung zustande.
Letzte Änderung: 01.04.2015