Rechtliche Schritte gegen Transco

Vorschaubild

29.07.2015 IG Metall geht gegen Logistikunternehmen Transco vor - Klage beim Arbeitsgericht eingereicht - Unzulässige Fragen bei Bewerbungsgesprächen - Weitere Schritte vorbehalten

Rechtliche Schritte gegen Daimler-Dienstleister Transco eingeleitet

IG Metall geht gegen Logistikunternehmen Transco vor - Klage beim Arbeitsgericht Mannheim eingereicht - Bewerber waren nach Gewerkschaftsmitgliedschaft sowie nach der Teilnahme an Infoveranstaltungen der IG Metall gefragt worden

Im Rahmen eines Werkvertrages wird das Unternehmen Transco ab 1. August 2015 Dienstleistungen im operativen Logistikbereich der Daimler AG Mercedes-Benz Werk Mannheim übernehmen.
Nachdem das Unternehmen Transco Bewerberinnen und Bewerber beim Vorstellungsgespräch nach ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft sowie nach der Teilnahme an Infoveranstaltungen der IG Metall gefragt hatte, hat die IG Metall nun Klage beim Arbeitsgericht Mannheim eingereicht. Transco soll es unter Androhung von Ordnungsgeld untersagt werden, bei Einstellungsgesprächen Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder der Teilnahme an einer Veranstaltung der IG Metall zu fragen.

"Handlungen gegen die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit bedürfen einer klaren Antwort: Sie müssen unterlassen werden. Deshalb haben wir uns zu der Klage entschlossen", so Reinhold Götz, 1. Bevollmächtigter der IG Metall in Mannheim.
"Gerade im Bereich von Werkverträgen brauchen die Kolleginnen und Kollegen eine starke gewerkschaftliche Unterstützung", erklärt Götz. "Wir werden weiterhin entschieden gegen Lohndumping und gegen alle Einschränkungen der Koalitionsfreiheit vorgehen."

Die Klage ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Da sich die meisten Zeugen noch in Probearbeitsverhältnissen oder auf Arbeitssuche befinden, haben wir zunächst die Teilnehmer arbeitgeberseitig an den Vorstellungsgesprächen als Zeugen benannt. Sollten diese die Vorwürfe abstreiten, hat die IG Metall bereits begonnen, entsprechende Zeugenaussagen zu dokumentieren.

"Dann werden wir gegebenenfalls strafrechtliche Schritte gegen die Beauftragten der Arbeitgeberseite einleiten," so der 1. Bevollmächtigte Reinhold Götz. "Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass sich die Auseinandersetzung möglicherweise über einen längeren Zeitraum ziehen könnte."

Letzte Änderung: 29.07.2015