Tarifergebnis für Baden-Württemberg

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23.04.2006 Warnstreiks abgesagt! Erholzeiten bleiben erhalten; Es gibt drei Prozent und 310 Euro für drei Monate und einen Tarifvertrag "Altersvorsorgewirksame Leistungen"

Am Samstagabend haben sich die baden-württembergischen Tarifparteien IG Metall und Südwestmetall auf die Widereinsetzung des Tarifvertrages zur Fortführung für die Bestimmungen des Lohnrahmentarifvertrages II geeinigt. Der Tarifvertrag war im September 2005 von den Arbeitgebern zum Jahresende gekündigt worden.

IG Metall Bezirksleiter Jörg Hofmann: "Die darin geregelte Erholzeitpause hat bisher für 92 000 Beschäftigte gegolten. Sie wird auch in Zukunft für 92 000 Beschäftigte gelten. Wir haben gesichert, dass niemand, der bisher Anspruch auf die Pause hatte, diesen durch die Neuregelung verliert".
Hofmann betonte, die Arbeitgeber hätten sich mit ihrer Forderung, die sogenannte "Steinkühlerpause" von 5 Minuten pro Stunde wegfallen zu lassen, nicht durchsetzen können.

Die IG Metall im Südwesten widerspricht damit ganz entschieden der Darstellung von Südwestmetallchef Zwiebelhofer. "Südwestmetall wollte den tarifpolitischen Rollback und hat dafür die rote Karte dafür erhalten." Die IG Metall wertet das Ergebnis auch als Misserfolg für die Hardliner-Fraktion im Arbeitgeberlager des Südwestens.
Der bisherige Tarifvertrag wird wieder in Kraft gesetzt. Demnach werden für Beschäftigte im Leistungslohn auch in Zukunft 5 Minuten Erholzeit pro Stunde gewährt. Der Anspruch gilt auch weiterhin pauschal für Beschäftigte mit überwiegend manuellen Tätigkeiten und kurzen Arbeitszyklen.
Wie bisher können unter bestimmten und genau definierten Bedingungen Erholzeiten angerechnet bzw. ersetzt werden. Dagegen wurden die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte deutlich erweitert.
Betriebsrat und Arbeitgeber können in Form einer Betriebsvereinbarung auch längere Erholzeiten vereinbaren, wenn diese durch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse gerechtfertigt scheinen.
Die weiteren Regelungen des Tarifvertrages über persönliche Bedürfniszeiten, Mindesttaktzeiten und Mitbestimmung bei der Bandbesetzung bleiben von der Neuregelung unberührt.
Hofmann: "Die Arbeitgeber konnten sich nicht mit ihrem Versuch durchsetzen, die Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu verschlechtern".
Durch die Lösung des Konfliktes wurde der Weg frei gemacht für ein Gesamtergebnis der Tarifrunde 2006.

Am Morgen des 22. April 2006 wurde nach über 19stündigen Verhandlungen in der siebten Verhandlungsrunde ein Ergebnis in Nordrhein/Westfalen erzielt: Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen von Juni 2006 bis März 2007 um 3,0 Prozent. Für die Monate März bis Mai 2006 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 310 Euro. Sie kann betrieblich zwischen 0 und 620 Euro schwanken. Wenn es im Betrieb keine Einigung gibt, bleibt es bei 310 Euro. (Laufzeit: bis 31. März 2007; also insgesamt 13 Monate).

(Für Nordrhein/Westfalen) Es gibt einen Tarifvertrag zur Weiterbildung und Qualifizierung: Zukünftig beraten Arbeitgeber und Betriebsrat den Qualifizierungsbedarf im Unternehmen. Mit den Arbeitnehmern ist einmal jährlich der individuelle Qualifizierungsbedarf zu klären sowie notwendige Bildungsmaßnahmen zu vereinbaren.

Die bisherigen "Vermögenswirksamen Leistungen" (VWL) werden zu "Altersvorsorgewirksamen Leistungen" (AVWL). Für eine längere Übergangszeit können die Gelder noch wie bisher angelegt (und bestehende Verträge selbstverständlich weiterhin bedient) werden; danach werden die Leistungen (319 Euro im Jahr) zur Altersvorsorge eingesetzt.

Letzte Änderung: 21.03.2013