Kleine Partikel, schwere Folgen

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11.01.2017 Ratgeber: Gefährlichen Staub am Arbeitsplatz vermeiden - Staub kann schwere Erkrankungen verursachen. Wir geben Tipps zur Staubvermeidung und Prävention sowie zu Vorschriften für Arbeitgeber

Staub kann schwere Erkrankungen verursachen. Deswegen gibt es Vorschriften, wie Arbeitgeber die Konzentration schädlicher Partikel gering halten müssen. Leider setzen diese Regelungen nicht alle um. In jedem Fall lohnt sich ein genauer Blick auf den eigenen Arbeitsplatz.

Den "normalen Schmutz" in der Atemluft kann der menschliche Körper noch mit seinem Filtersystem bewältigen. Dabei erfüllen mikroskopisch kleine "Flimmerhärchen" in den Bronchen eine wesentliche Aufgabe: Sie transportieren im Bronchialschleim abgelagerte Partikel in den oberen Atemtrakt, wo die Fremdkörper dann abgehustet werden können - einer der Selbstreinigungsmechanismen des menschlichen Körpers.

Wird die Staubmenge jedoch zu groß, ist die körpereigene Selbstreinigung überfordert. Die Folgen sind Reizungen oder Entzündungen der oberen Atemwege, Hustenreiz, Bronchitis und Entzündungen der Bronchien sowie des Lungengewebes.

Das ist jedoch längst nicht alles: Einige Stäube sind bereits in geringer Konzentration schädlich, nämlich solche, die toxisch, allergisierend - oder krebserregend wirken. Das sind beispielsweise Schweißrauche sowie bestimmte Holz- oder Metallstäube. Ist das Filtersystem bereits mit den "normalen" Partikeln überlastet, kann der Körper den giftigen Stoffen noch weniger entgegensetzen.

Deswegen ist es wichtig, dass an allen Arbeitsplätzen die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Der sogenannte Allgemeine Staubgrenzwert wurde 2014 auf 1,25 Milligramm pro Kubikmeter Luft am Arbeitsplatz festgelegt. Die Vorgehensweise beim Staubschutz regeln die Gefahrstoffverordnung sowie verschiedene "Technische Regeln für Gefahrstoffe" (TRGS).

Darin steht, dass Arbeitsplätze durch eine Gefährdungsbeurteilung auf Risiken durch Stäube untersucht werden müssen - und zu welchen Maßnahmen der Arbeitgeber verpflichtet ist, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Das beginnt damit dass Arbeitgeber prüfen müssen, ob Stoffe mit einem geringeren Gesundheitsrisiko verwendet werden können (Substitutionsgebot). Eine andere Möglichkeit ist, keine Rohstoffpulver, sondern Granulate einzusetzen, die weniger stauben.

Können Gefahrstoffe nicht ersetzt werden, muss der Arbeitgeber Tätigkeiten und Verfahren so gestalten, dass gefährliche Dämpfe und Stäube nicht frei werden. Dies lässt sich etwa durch staubdichte Anlagen oder durch Vakuumbetrieb erreichen. In der Rangfolge der Schutzmaßnahmen steht die persönliche Schutzausrüstung an letzter Stelle. Zum Beispiel ein Atemschutz für den Beschäftigten kommt erst dann zum Einsatz, wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen.

Auf jeden Fall muss der jeweilige Vorgesetzte die Beschäftigten per Betriebsanweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informieren.

Wer den Verdacht hat, sein Arbeitsplatz könnte besonders belastet sein, kann sich an seinen Betriebsrat wenden. Die Arbeitnehmervertreter können die Gefährdungsbeurteilung einsehen - und auch überprüfen, ob diese überhaupt noch aktuell ist. Die Betriebsräte wiederum können den Betriebsarzt um Rat fragen, sollten sie sich bei medizinischen Punkten oder Formulierungen nicht sicher sein.

Schleifen, Flexen, Fräsen, Schweißen oder Drehen - nur einige Tätigkeiten, bei denen Staub entsteht. Die gesundheitlichen Folgen der kleinen Partikeln sind im Arbeitsalltag vielleicht nicht so offensichtlich. Dass man beim Schweißen besser eine spezielle Schutzbrille trägt, "leuchtet" jedem ein, der einmal versehentlich mit bloßen Augen in den grellen Lichtbogen geschaut hat. Die Gefahren durch Staub werden von Beschäftigten und Arbeitgebern hingegen schnell unterschätzt - mit teils schweren Folgen für die Gesundheit.

Letzte Änderung: 11.01.2017