Neue Sonderzahlung: Der T-ZUG kommt

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23.07.2019 Erstmals tarifliches Zusatzgeld in der Metallindustrie - Im Juli wird das tarifliche Zusatzgeld aus dem letzten Metall-Tarifabschluss ausgezahlt: 400 Euro + 27,5 % des individuellen Monatsentgelts

Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie bekommen mit der Juli-Abrechnung Extrageld. Erstmals kommt das neue tarifliche Zusatzgeld aus dem Metall-Tarifabschluss vom letzten Jahr zur Auszahlung. Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) setzt sich aus zwei Teilen zusammen, dem T-ZUG A - 27,5 Prozent vom individuellen Monatsentgelt. Und dem T-ZUG B - pauschal 400 Euro für alle Vollzeitbeschäftigten.

Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen und in Schichtarbeit hatten die Option, statt dem T-ZUG A zusätzliche acht Tage im Jahr frei zu beantragen. Wer die acht Tage tarifliche Freistellungszeit gewählt hat, erhält die 27,5 Prozent nicht.

Alle Beschäftigten jedoch erhalten das volle T-ZUG B in Höhe von 400 Euro. Für Auszubildende gibt es 200 Euro. Dadurch profitieren die unteren Einkommensgruppen überproportional.

Für dieses Tarifergebnis - 4,3 Prozent mehr Geld, verkürzte Vollzeit und T-ZUG mit Wahloption - haben im vergangenen Jahr 1,5 Millionen Metallerinnen und Metaller mit Warnstreiks Druck gemacht.

T-ZUG steigt dauerhaft

Mit dem T-ZUG hat die IG Metall eine neue tarifliche Sonderzahlung neben dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Metall-und Elektroindustrie durchgesetzt. Das T-ZUG mit Wahloption auf tarifliche Freistellungszeit gibt es ab jetzt dauerhaft. Beschäftigte mit Kindern, Pflegefällen und in Schichtarbeit können auch in diesem Jahr wieder bis zum 31. Oktober die acht Tage anstelle des T-ZUG A für das Jahr 2020 beantragen. Fragt Euren Betriebsrat.

Eine Änderung gibt es ab nächstem Jahr beim T-ZUG B: Statt dem Festbetrag von 400 Euro erhalten dann alle 12,3 Prozent vom Facharbeiter-Eckentgelt, was derzeit noch rund 400 Euro entspricht. Durch die Anbindung an das tarifliche Entgelt jedoch steigt dann nicht nur das T-ZUG A, sondern auch das T-ZUG B mit jeder zukünftigen Tariferhöhung prozentual mit.

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Letzte Änderung: 23.07.2019