Tipp für Hartz-IV-Bezieher

21.07.2006 Verschärfte Vermögensprüfung beim ALG II ab 1. August 2006

Tipp für Hartz-IV-Bezieher:
Auf die Art des Vermögens kommt es an.

Bei der neuen, verschärften Vermögensprüfung beim Arbeitslosengeld (ALG) II entscheidet neben der Höhe auch die Art des Vermögens darüber, ob weiterhin ein Leistungsanspruch besteht. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) am Donnerstag in Berlin hingewiesen. Die schwarz-rote Koalition hatte jüngst beschlossen, den Grundfreibetrag für geschütztes Vermögen zum 1. August um ein Viertel abzusenken.

Ein 40-Jähriger Arbeitsloser durfte bisher maximal 8.000 Euro verwertbares Vermögen besitzen. Künftig gelten nur noch 6.000 Euro als geschütztes Schonvermögen.

"Absehbare, größere Anschaffungen sollten vorgezogen werden" rät Martin Künkler von der KOS, "etwa wenn der alte Kühlschrank leckt oder das Auto schon mal streikt". Denn anders als Geldvermögen blieben angemessene Gebrauchsgegenstände wie Möbel, Hausrat oder ein Kraftfahrzeug bei der Vermögensprüfung außer Betracht. Allerdings gelte als Maßstab für die Angemessenheit nur ein bescheidener Lebensstandard für ALG-II-Bezieher.

"Arbeitslose sollten auch überlegen, vorhandenes Vermögen für ihre Altersvorsorge festzulegen" empfiehlt Künkler weiter. Dann stehe ihnen ein zusätzlicher Freibetrag zu, der zum 1. August sogar noch ansteige. Dieser Altersvorsorge-Freibetrag setze aber voraus, dass die Ersparnisse vertraglich und unwiderruflich bis zum Eintritt in die Rente festgelegt werden. Bei Lebensversicherungen sei diese Zweckbindung jedoch vielfach nicht zulässig, da es die Koalition versäumt habe, das Versicherungsvertragsgesetz entsprechend anzupassen.

Die KOS empfiehlt Beziehern von ALG-II umgehend zu prüfen, ob sie die künftige Vermögensprüfung noch bestehen werden. "Wer jetzt nicht schnell handelt, gilt unter Umständen ab August über Nacht als vermögend und verliert seine Bezüge" so die KOS.

Ausführlichere Informationen zur Vermögensprüfung sowie Adressen örtlicher Beratungsstellen bietet die KOS im Internet an: www.erwerbslos.de

Letzte Änderung: 21.03.2013