Neue Info vom Benz

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20.04.2020 Aktuelle Vertrauensleute-Informationen zur Kurzarbeit und zum Wiederanlauf der Produktion beim Benz in Mannheim - Hier informieren und an Kolleginnen und Kollegen weiterleiten

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei die Mitarbeiterinfo des Unternehmens und vom GBR, sowie die beiden Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten ab dieser Woche für Daimler und EvoBus am Standort in Mannheim.

Auf Grund der aktuellen Situation ist es uns als BR / VKL / VL nur schwer möglich persönlich die Fragen der Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen zu beantworten.

Liebe Vertrauensleute beim Benz, nutzt Euer Netzwerk um möglichst viele Kolleginnen und Kollegen mit dieser Information zu erreichen.

Darüber hinaus haben wir uns entschlossen für alle Beschäftigte beim Benz
einen schnellen Zugang zu aktuellen Informationen wie folgt in 3 einfachen Schritten zu gewähren:

* Telegram Messenger herunter laden
* Folge diesem Link: https:t.me/joinchat/AAAAAEvTVz9NgsNjlvklPg
* Beitreten. Fertig.

Dieser Kanal unterliegt dem Datenschutz. Die Kommunikation findet einseitig statt. Niemand sieht deine Handynummer. Ziel ist für Klarheit zu sorgen und somit Gerüchten keinen Platz zu geben. Die hier veröffentlichten Inhalte sind aktuell und gültig.

Alle Infos sind auch weiterhin auf der Homepage der IG Metall Mannheim zu finden: https:www.mannheim.igm.de/

Bis bald. Alles Gute. Bleibt gesund.

Joachim Horner
BR-Vorsitzender

Bruno Buschbacher
Stellv. BR-Vorsitzender

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Eindämmung der Corona-Pandemie hat uns allen in den vergangenen Wochen einiges abverlangt. Wenn wir nun schrittweise den Wiederanlauf der Produktion und damit auch die Wiederaufnahme aller Arbeiten starten, werden wir weiterhin umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen beachten. Es gibt viele Fragen, die oft kurzfristig geklärt werden müssen, daher stehen Unternehmen und Gesamtbetriebsrat in einem ständigen Austausch. Sofern es wichtige Entscheidungen gibt, informieren wir Sie darüber. Heute möchten wir Ihnen aktuelle standortübergreifende Informationen zur Kurzarbeit und zum Wiederanlauf geben:

Gesundheitsschutz während und nach dem Hochlauf
Der Schutz vor Ansteckung hat höchste Priorität, wenn die Arbeit wieder aufgenommen wird. Daher werden die Führungskräfte Gefährdungsbeurteilungen durch¬führen und Sie über passende Vorsichtsmaßnahmen speziell für Ihren Arbeitsplatz und Ihr Umfeld informieren. Um das Infektionsrisiko weiter zu reduzieren, wird - wo es die Aufgabe erlaubt - weiterhin mobil von zu Hause gearbeitet.

Möglichkeiten für Nutzung von freien Tagen für Kinderbetreuung
Nach der Abstimmung der Bundesregierung mit Vertretern der Länder am 14. April ist klar, dass Kindertagesstätten noch über einen längeren Zeitraum geschlossen bleiben und Schulklassen den Unterricht nur sukzessive wieder aufnehmen werden. Das stellt viele Beschäftigte mit kleineren Kindern weiterhin vor große Herausforderungen bezüglich der Betreuung, besonders wenn wieder Arbeitspflicht besteht und Homeoffice nicht möglich ist. Wir wollen alle Betroffenen dabei unterstützen, Lösungen zu finden. Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Möglich ist zunächst das Einbringen von Urlaub, Freischicht oder Gleitzeit. Bei Freischicht/Gleitzeit soll auch die Möglichkeit von Minusstunden im Rahmen der jeweiligen lokalen Regelung genutzt werden.
  • Neu ist die Möglichkeit aus den aktuell abgeschlossenen Solidartarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie: ab sofort können Erziehende mit Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres noch für 2020 das tarifliche Zusatzgeld in 8 freie Tage wandeln. Voraussetzung ist hier, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen Corona bedingt nicht geöffnet haben und keine Alternative zur Verfügung steht.
  • Weiterhin können Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, insbesondere aus indirekten Bereichen, noch für 2020 eine Wandlung des tariflichen Zusatzgelds in 6 freie Tage beantragen.
  • Gemäß dem Infektionsschutzgesetz gibt es außerdem die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung mit begrenztem Verdienstausgleich durch den Staat.

Details zu beiden T-ZUG-Wandlungen und dem Infektionsschutzgesetz sind in der Anlage beschrieben.

Neue gesetzliche Regelungen für Schwangere
Da aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung Kurzarbeit bei Schwangeren keine negative Auswirkung auf die Höhe des späteren Elterngelds hat, können Schwangere ab sofort auch in Kurzarbeit sein. Die Entscheidung und Information zur Kurzarbeit erhalten die Kolleginnen von ihren Vorgesetzten bzw. dem jeweiligen Personalbereich.

Telefonische Hotline der Sozialberatung
Ab dem 20. April 2020 bis zur Wiederaufnahme des Normalbetriebs der Sozialberatung hat die Sozialberatung gesonderte standortübergreifende Angebote, wie beispielsweise eine zentrale Hotline eingerichtet, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Details dazu finden Sie im Social Intranet.

Wir alle wünschen uns den Alltag zurück, wie wir ihn kennen. Doch wir müssen weiter vorsichtig und umsichtig agieren. Wir halten zusammen - auch mit Abstand!

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Porth
Vorstandsmitglied der
Daimler AG Personal und Arbeitsdirektor

Annette Matzat
Leiterin Personal- und Arbeitspolitik

Michael Brecht
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Daimler

Ergun Lümali
Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Daimler

Anhänge:

Info T-ZUG und Infektionsschutzgesetz

Info T-ZUG und Infektionsschutzgesetz

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Info Schichtzeiten Daimler

Info Schichtzeiten Daimler

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Info Schichtzeiten EvoBus

Info Schichtzeiten EvoBus

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Aktuelle Info T-ZUG

Aktuelle Info T-ZUG

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Letzte Änderung: 21.04.2020