Standards für Arbeitsschutz

Vorschaubild

22.04.2020 IG Metall legt Standards für Gesundheitsschutz in den Betrieben vor - Schutz vor Infektionen hat oberste Priorität -Maßnahmen wirken nur, wenn die Beschäftigten einbezogen werden

IG Metall legt Standards für Gesundheitsschutz in den Betrieben vor

* Schutz vor Infektionen hat oberste Priorität
* Arbeitgeber sind verantwortlich, aber auch Betriebsräten fällt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Standards zu
* Maßnahmen wirken nur, wenn die Beschäftigten einbezogen werden

Frankfurt am Main - Die Gefahrenlage ist klar: Das Risiko, mit dem Coronavirus infiziert zu werden, ist in Deutschland allgegenwärtig. "Unabhängig ob in der Werkshalle, im Außendienst oder im Büro: Es muss sichergestellt werden, dass die Beschäftigten in den Betrieben ausreichend gegen das Infektionsrisiko geschützt sind. Für die IG Metall hat der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oberste Priorität. Die Einhaltung der Standards für Gesundheitsschutz ist auch Voraussetzung für den Hochlauf jetzt stillgelegter Betriebe oder die Rückkehr vom Home-Office", sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Mittwoch in Frankfurt.

Welche Maßnahmen für den Infektionsschutz im Betrieb notwendig sind, hat die IG Metall jetzt in einem Eckpunktepapier zusammengestellt, das Betriebsräten bei der Umsetzung hilft. Dabei geht es - in dieser Rangfolge - um technische Maßnahmen wie Trennwände oder Abstandsmarkierungen, um organisatorische Maßnahmen wie versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sowie um personenbezogenen Maßnahmen, etwa persönliche Schutzausrüstung.

Besonders effektiv auf Grund der größeren Schutzwirkung ist die Kombination verschiedener Maßnahmen. Aber: "Die besten Maßnahmen entfalten nicht die gewünschte Wirkung, wenn die Beschäftigten nicht hinreichend einbezogen werden", mahnte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und zuständig für Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz. "Eine systematische und ausreichende Unterweisung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Prävention. Dabei sollte auch die Fahrt zur und von der Arbeit einbezogen werden."

Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zunächst die Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen, so sieht es das Arbeitsschutzgesetz vor, die nötigen Mittel und Instrumente für die Prävention bereitstellen. "Die Arbeitgeber haben die Verantwortung, die Arbeit so zu organisieren und technische Mittel so zu nutzen, dass die Abstands- und Hygieneanforderungen eingehalten werden. Dem Betriebsrat kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Er hat ein Initiativrecht und kann Schutzmaßnahmen einfordern und mit den Beschäftigten Lösungen entwickeln", sagte Urban.

Die IG Metall hat sehr früh auf bundesweit einheitliche Standards zum Gesundheitsschutz gedrungen. Hofmann: "In der vergangenen Woche hat das Bundesarbeitsministerium verbindliche Arbeitsschutzstandards vorgelegt, in die auch Empfehlungen der IG Metall eingeflossen sind. Mit ihren Eckpunkten zur Corona-Prävention im Betrieb konkretisiert die IG Metall das Regierungspapier für die Branchen in ihrem Organisationsbereich."

Zum Herunterladen gibt es hier im Anhang die wichtigsten Informationen.

Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die Mitglied der IG Metall sind, erhalten auf Anfrage bei der IG Metall Mannheim ebenso unsere neue, wissenswerte Handlungshilfe zur Corona-Prävention im Betrieb.

Anhänge:

Ansichtsseite Handlungshilfe Corona-Prävention für Betriebsräte

Ansichtsseite Handlungshilfe Corona-Prävention für Betriebsräte

Dateityp: PNG image, 521 x 752, 8-bit/color RGBA, non-interlaced

Dateigröße: 358.55KB

Download

Corona-Prävention im Betrieb

Corona-Prävention im Betrieb

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 136.83KB

Download

Letzte Änderung: 22.04.2020