Gefahrstoff MDI

'Tatort Betrieb' - Eine Aktion der IG Metall

31.05.2011 MDI (Methylendiphenyldiisocyanat) und Gemische, die 1 % oder mehr MDI enthalten, müssen ab 1. 12.2010 als "krebserzeugend Kategorie 3; R 40" gekennzeichnet werden.

MDI wird als krebserzeugend eingestuft
MDI ist meistens in Dichtstoffen und in Bauschaum enthalten und wirkt bei Kontakt mit der Haut und beim Einatmen krebserzeugend. Zudem reizt MDI die Haut, die Augen und die Atmungsorgane. Nach dem Aushärten zeigt MDI aber keine Reaktion mehr und ist auch nicht mehr gefährlich.
Für Gemische ist bis zum 1. Juni 2015 die Kennzeichnung nach dem alten Kennzeichnungssystem zulässig. Für Gemische mit einem Anteil von 1% bis 5 % MDI lautet sie "Xn (gesundheitsschädlich), R 40 und R42/43".

Das neue CLP/GHS-Kennzeichnungssystem muss jedoch ab 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab dem 01. Juni 2015 für Gemische benutzt werden. Die Kennzeichnung lautet dann für die genannten Konzentrationen ab 1% bis 5% (in Klammern "Signalwort" und "Gefahrenhinweis"):

  • H317 (Achtung! Kann allergische Hautreaktionen verursachen)
  • H332 (Achtung! Gesundheitsschädlich bei Einatmen)
  • H334 (Gefahr! Kann bei Einatmen Allergie,

asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.)

  • H351 (Achtung! Kann vermutlich Krebs erzeugen)

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MDI-Isocyanate

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MDI-Gefahrstoff

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Letzte Änderung: 15.03.2013